Drucksache - DS-20/0113
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzentscheidung über die weitere touristische Entwicklung und Gestaltung des Strand- und Uferbereiches östlich des Parkplatzes am Strandbad Ueckermünde bis zum Industriehafen Berndshof unter Einbeziehung des Fischereihafens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Fraktion CDU/FDP/FW
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales
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Vorberatung
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19.11.2020
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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23.11.2020
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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22.02.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.03.2021
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Begründung
Begründung:
Mit einer weiteren Überplanung und Bebauung von Flächen im Bereich des Strandparks Ueckermünde sowie einer geplanten Bebauung des Areals am Kanalweg erscheint es dringend erforderlich, die Nutzung vorhandener Flächen, die für den Tourismus zur Verfügung stehen bzw. stehen könnten, bedarfsgerecht zu prüfen, gegebenenfalls zu erweitern und attraktiv zu gestalten.
Die derzeitige Gestaltung des Strandparkbereiches, westlich und ca. 60 m östlich des Hauptstrandzuganges wurde bereits in der Vergangenheit einer umfangreichen Umgestaltung unterzogen. Bisher wurde das Hauptaugenmerk nur auf diesen Bereich gelegt.
Eine umfassende weitere touristische Aufwertung des östlichen Bereiches bis zum Fischereihafen bzw. der noch weiter östlich angrenzenden Uferzone bis zum Industriehafen fand noch nicht statt und wurde auch keiner konzeptionellen Betrachtung unterzogen.
So wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren hier und dort Neuanpflanzungen von Bäumen vorgenommen, ohne dass ein konzeptioneller Hintergrund erkennbar ist.
Unter den sich darstellenden Entwicklungen und der hohen Frequentierung des Strandbades in den letzten Jahren ist es jedoch unaufschieblich, hier in den kommenden Jahren zu handeln und eine Gesamtbetrachtung des Strand- und Uferbereiches anzustreben.
Insbesondere die Flächen unmittelbar um den Fischereihafen und die westlich davon liegenden Flächen wirken ungeordnet und ungepflegt. Umgestürzte und überwucherte Bäume, eingewachsene ehemalige Reusen- und Lagerplätze sowie sich stetig vergrößernde Schilfflächen fördern nicht wirklich eine Aufwertung des östlichen Strandbereiches und seinen erforderlichen Nutzungen.
Bei der Betrachtung der östlichen Entwicklungsflächen sind die Bedarfe an differenzierte Nutzungen zu berücksichtigen (Strand- und Ruhezonen, Aktionsflächen, Wege, Spielplätze, Parkplätze, Toiletten).
Denkbar ist z.B. auch eine weitgehend naturbelassene touristische Erschließung der sich östlich des Fischereihafens anschließenden Uferwiesen bis zum Industriehafen durch das Anlegen eines Wanderweges mit Anschluss an den Radweg nach Bellin. Hier sollte jedoch auf eine dauerhafte Versiegelung bzw. die Errichtung von flächenversiegelnder Infrastruktur verzichtet werden.
Mögliche Gestaltungskomponente sind einer Gestaltungsvision in der Anlage zur Drucksache beigefügt.
Durch die Verwaltung ist zu prüfen, ob für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung zur weiteren touristische Entwicklung der Flächen Förderungen eingeworben können. Der Investitionsbedarf einschließlich Honorar- und Planungskosten auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsvision sind durch die Verwaltung zu ermitteln.
Bei einer positiven Bewertung durch mögliche Zuwendungsgeber könnte die Realisierung ab 2022 (Planung) bzw. 2023 (Umsetzung) erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt grundsätzlich die weitere touristische Entwicklung der östlichen Strand- und Uferbereiche einschließlich Nebenflächen des Fischereihafens bis zum Industriehafen Berndshof.
Für die Erstellung des Entwicklungskonzeptes (Planungs- und Honorarkosten) sind entsprechende finanzielle Mittel für die Haushaltsdiskussion 2022 vorzusehen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll abhängig von der Sicherung der Finanzierung in Bauabschnitten ab 2023 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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