Drucksache - DS-21/0132

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Neutralität der Verwaltung das ist es, was unsere Demokratie unter anderem ausmacht.

Die Stadtvertreter, diskutieren und entscheiden im Rahmen der Verfassung und dann sollten diese Entscheidungen von unserer Stadtverwaltung dankenswerter Weise umgesetzt werden.

 

Beim Lesen des Ueckermünder Stadtreporter gemäß Satzung herausgegeben vomrgermeister unserer Stadt Seebad Ueckermünde ergeben sich Zweifel, ob diese Neutralität gewahrt worden ist.

Die betrifft unter anderem:

 

Ueckermünder Stadtreporter Nr. 12/20 Einladung zur Diskussion zum Bebauungsplan „Resorthotel am Strand“ Seite 9 (dem Antrag als Anlage beigefügt) und Bestandteil des Antrags)

Hier werden Visualisierungen einer Bebauung gezeigt, die in keinem Vertrag oder Bebauungsplan oder verbindlichen Verpflichtungserklärung von Investoren so festgehalten wurden. Wir die Stadtvertreter und auch die Verwaltung wissen nicht, wie die Gebäude eines möglichen Hotels im Ergebnis aussehen werden.

Dies führt doch eher in die Irre, zu Unmut und damit nicht zu dem Ergebnis, welches nach derzeitigem Stand doch viele Stadtvertreter wollen ein Resorthotel am Strand von Ueckermünde akzeptiert von den Bürgern unserer Stadt.

 

Ueckermünder Stadtreporter Nr. 12/20 Seite 11- 13 In der Stadtvertretersitzung notiert:

Es wurden nur einige Punkte der Tagesordnung der Stadtvertretersitzung vom 03.12.2020 in den Bericht (beides als Anlage zu diesem Antrag anbei) aufgenommen.

1.

Die Rücknahme des Antrags der CDU-Fraktion für ein Gestaltungskonzept für den Strand- und Uferbereich östlich des Parkplatzes am Strand ist nicht erwähnt wurde also vollständig weggelassen. Schade ein interessanter und schöner Vorschlag, der es verdient hätte, den Bürgern von Ueckermünde zur Diskussion bekanntgemacht zu werden.

 

2.

Es fehlt zur Kurabgabensatzung die Erwähnung der drei Anträge, über welche wir die Stadtvertreter abstimmten. Es wird nur eher unter negativem Vorzeichen und nicht neutral von einem Schnellschuss der Fraktion Die Linken berichtet. Der in der Sitzung vorgetragenen Antrag der CDU-Fraktion bleibt vollständig unerwähnt.

 

3.

Die Berichte über die Anträge des Stadtvertreters M. Kühnl-Mossner ndnis für Ueckermünde zur

- Onleihe-Bibliothek M/V Betritt durch die Stadt Ueckermünde

und

-Schwimmhalle für Ueckermünde im Resorthotel am Strand

und die Abstimmungsergebnisse hierzu wurden vollständig weggelassen.

 

Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unter anderem die Problematik zum Bebauungsplan Resorthotel am Strand setzt sich im Ueckermünder Stadtreporter Nr. 21-01 fort.

 

Weglassen von Themen in den Medien der Stadt, die von Stadtvertretern zur Abstimmung gestellt werden, bedeutet schon für sich betrachtet eine gewisse Bewertung dieser Themen. Diese Bewertung obliegt aber den Bürgern und Stadtvertretern und an diesem Punkt nicht der Stadtverwaltung. Wenn Themen zur Diskussion in die Stadtvertretung gestellt werden, die sich im Rahmen unseres Rechtsstaates bewegen, so ist über diese von der Stadtverwaltung gleich zu berichten. Also entweder über alle Themen oder über gar keine dieser Themen.

Eine Ungleichbehandlung durch ein Medium der Stadtverwaltung darf es hier nicht geben.

Darüber hinaus ist auch die Weglassung der Wahrheitsfindung nicht zuträglich.

 

Mit diesem Beschluss soll somit die Integrität der Stadtvertretung und der Stadtverwaltung klargestellt und wenn dies nötig erscheint wiederhergestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

I. Die Stadtverwaltung - insbesondere das Hauptamt unserer Stadt Seebad Ueckermünde - ist im Ueckermünder Stadtreporter zur neutralen Berichterstattung betreffend denjenigen Themen verpflichtet, bei denen die Stadtvertreter nicht einer Meinung sind.

Dies insbesondere dann, wenn die Entscheidung über diese Themen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Ueckermünde den Stadtvertretern obliegt.

Die verschiedenen Meinungen und Argumente der einzelnen Stadtvertreter und Fraktionen zu solchen Themen sind im Stadtreporter aufzuzeigen, wenn über diese berichtet wird.

 

II. Die Stadtverwaltung unserer Stadt Seebad Ueckermünde hat, wenn aus der Stadtvertretung berichtet wird, darauf zu achten, dass alle Punkte der Tagesordnung in solchen Berichten enthalten sind. Dies betrifft auch solche Punkte, die von der Tagesordnung genommen wurden.

In diesen Berichten aus der Stadtvertretung sind dann zumindest auch die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Beschlüssen kurz aufzunehmen.

Wird über die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt berichtet, so sind alle Diskussionsbeiträge zumindest kurz zusammenzufassen.

 

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Anlagen

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