Drucksache - DS-21/0135

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Viele in der Stadt Ueckermünde ansässigen Unternehmen sind in ihrer wirtschaftlichen

tigkeit durch langwierige Pandemiebestimmungen stark eingeschränkt. Um einen zum Teil

existenzbedrohenden Rückstand zu minimieren, möchten wir, dass bei einem Neustart auf die zu erwartenden Einnahmen für die Nutzung öffentlicher Flächen für Werbungs- bzw. Sitzmöglichkeiten solidarisch verzichtet wird.

 

Damit unterstützt die Stadt Ueckermünde im Rahmen angemessener glichkeiten die Firmen solidarisch. Grundlage sind die für 2020 festgelegten Parameter. Eine Vergrößerung der genutzten Flächen ist für 2021 nicht möglich. Bei Neunutzung gelten die städtischen Bestimmungen zur Nutzungsgröße.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung möge solidarisch beschließen für 2021 auf die Gebühren für die

Nutzung öffentlicher Flächen für Werbungs-bzw. Sitzmöglichkeiten durch Gewerbetreibende in Höhe von ca. 14000,00 € zu verzichten.

 

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