Drucksache - DS-21/0156

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Stadtvertretung Ueckermünde befasste sich in ihren Sitzungen am 12.12.2019 (DS-19/0038) und am 19.03.2020 (DS-20/0055) mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-46 „Wohnen auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde“.

Die Christophorus Diakoniewerk GmbH AMEOS Pflege und Eingliederung Ueckermünde, Ravensteinstraße 23 in 17373 Ueckermünde beabsichtigte, auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde als Ersatzbau für das Haus 40 (WBS 70) und für den Birkenhof (alte Villa) für insgesamt 70 Bewohner der AMEOS Pflege und Eingliederung barrierefreien und zukunftsfähigen Wohnraum zu schaffen.

Hierfür sollte auf dem Flurstück 16/3, Flur 10, Gemarkung Ueckermünde, südlich der Robert-Koch-Straße eine eingeschossige, barrierefreie Wohnsiedlung entstehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand noch nicht statt.

Zwischenzeitlich hat sich die Christophorus Diakoniewerk GmbH entschieden, das Vorhaben nunmehr nur noch für insgesamt 50 Bewohner auf einem anderen Standort umzusetzen. Hierfür soll das Flurstück 23/1, Flur 10, Gemarkung Ueckermünde, erworben werden. Der ehemalige Bauernhof grenzt direkt an das Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde. Da sich sowohl der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes als auch die Gebietsbezeichnung ändern, wird seitens der Verwaltung zur verfahrensrechtlichen Klarheit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. B-46 „Wohnen auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde“ vorgeschlagen.

Gleichzeitig wird für die Schaffung von Baurecht am neuen Standort ein neuer Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-50 „Wohnanlage AMEOS Klinikum mit Drucksache Nr. DS-21/0157 zum Beschluss vorgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2020 (DS-20/0055) beschlossen, dass für das Gebiet auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde, Ravensteinstraße 23 in 17373 Ueckermünde, gelegen auf den Flurstücken 16/3 (teilweise), 12/6 (teilweise), 11/24 (teilweise) und 8/1 (teilweise), Flur 10, Gemarkung Ueckermünde, umgrenzt

 

im Norden: durch eine Grünanlage, einen Sonderlandeplatz und Krankenhausgebäude

  (Flurstücke 8/1, 11/24, 7/1 und 3/6)

im Osten: durch die Ravensteinstraße, das Grundstück Ravensteinstraße 18, eine

  Grünanlage, die Robert-Koch-Straße, die Bebauung „Lindenhof“ und das

  Wohngrundstück Schafbrückweg 54

  (Flurstücke 3/7, 8/2, 11/31, 11/24, 12/6, 13/1 und 14/28)

im Süden: durch eine unbebaute Grünlandfläche

  (Flurstück 16/3) und

im Westen: durch eine Baumreihe, die Flächen der Gärtnerei, die Robert-Koch-Straße

  und eine Grünanlage

  (Flurstücke 16/3, 12/6, 8/1 und 11/24)

(Alle Grundstücke befinden sich in der Flur 10, Gemarkung Ueckermünde.)

 

ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

 

Dieser Beschluss wird aufgehoben. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der ein Bestandteil dieses Beschlusses bildet, dargestellt.

 

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Anlagen

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