Drucksache - DS-21/0151

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Seitens der Landkreises Vorpommern-Greifswald erfolgt eine vorzeitige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP). Die vorzeitige Fortschreibung greift die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes M-V sowie die Anpassungen an das geänderte Schulgesetz auf.

 

Es ist beabsichtigt zum Schuljahr 2021/2022 an dem Schulstandort RegS „Ehm Welk“ Ueckermünde einen neuen Bildungsgang „Berufsreife dual“ als Modellprojekt einzurichten.

Gemäß dem Auszug aus dem Schulwegweiser Schulgesetz – Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V wird Berufsreife dual wie folgt erläutert:

Die Berufsreife dual ist ein zwei- bis drei-jähriges Bildungsangebot. Sie führt zur Berufsreife und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 besucht haben und deren Schulabschluss gefährdet ist. Die Berufsreife dual, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eingeführt werden soll, zeichnet sich durch einen hohen Praxisanteil aus.“

 

Die Schulkonferenz wurde gemäß § 76 SchulG M-V angehört und hat die Einrichtung des Bildungsganges „Berufsreife dual“ mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 an der Regionalen Schule Ehm Welk Ueckermünde begrüßt und am 11.05.2021 einstimmig beschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Einrichtung des Bildungsganges „Berufsreife dual“ mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 an der Regionalen Schule Ehm Welk Ueckermünde.

 

 

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