Drucksache - DS-21/0166
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren "Errichtung eines Feuerwehrgeräte-/Mehrfunktionshauses im OT Bellin"
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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14.06.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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17.06.2021
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Begründung
Begründung:
Nach Vorlage der Brandschutzbedarfsplanung wurde auf der Stadtvertreterversammlung am 06.12.2018 beschlossen, keine Sanierungsmaßnahmen mehr am alten Gebäude durchzuführen (geplante Kosten 270.000 Euro), sondern ein neues Gerätehaus mithilfe von Fördermitteln zu planen und bauen. Der Neubau ist von der Planungsgesellschaft Dr. Fetting mbH mit ca. 1,20 Mio Euro Kosten geschätzt worden.
Nach der aktuellen Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.857.925 Euro brutto.
Für die Maßnahme wurde am 06.04.2021 ein Antrag auf Zuwendung in Höhe von 750.000 Euro gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILER M-V) beim Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt und gleichzeitig ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt.
Dem Antrag auf vorzeitigem Maßnahmebeginn wurde am 14.04.2021 stattgegeben.
Des Weiteren wurde ein Antrag auf Sonderbedarf beim Innenministerium M-V gestellt, welcher in Höhe von 275.932 Euro bewilligt wurde. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde hierzu am 30.04.2021 erteilt.
Für die erforderlichen drei Fahrzeugeinstellplätze wurde beim Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Brandschutzwesens M-V und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Brandschutzwesens im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Höhe von 330.000 Euro gestellt.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Ueckermünde ist die Stadtvertretung für die Festlegung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung dieser Baumaßnahmen zuständig. Gemäß § 5 (5) a) ist diese Befugnis bis zu einer Höhe von 500 TEuro auf den Hauptausschuss übertragen. Ab einem Ausschreibungswert von 500 TEuro obliegt dies der Stadtvertretung. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 1.471.642 Euro.
Die Ausführung der Arbeiten ist technisch anspruchsvoll. Hier ist bautechnisches Augenmaß und absolutes Verständnis für die auszuführenden Arbeiten notwendig. Eine gute fachliche Zusammenarbeit zwischen den ausführenden Baufirmen und den Planungsbüros ist Voraussetzung für die Umsetzung der Planung.
Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 – V 130-611-0020-2018/031 könnten Beschränkte Ausschreibungen der einzelnen Gewerke unter Angebotsaufforderung an fünf mögliche Bieter durchgeführt werden, da die Werte der jeweils zu vergebenden Leistungen 1.000.000 Euro nicht übersteigt.
Es wird jedoch vorgeschlagen, die Aufträge im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, weil damit der größtmögliche Bieterkreis ein Angebot abgeben kann. Mit der öffentlichen Ausschreibung wird der Bieterkreis nicht auf jeweils 5 Bieter eingegrenzt, vielmehr haben alle Fachfirmen die Möglichkeit ihre Angebote einzureichen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Errichtung eines Feuerwehrgeräte-/ Mehrfunktionshauses im OT Bellin“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung der Vergabeverfahren wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
