Drucksache - DS-21/0176

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung

Begründung:

In der Stadt Seebad Ueckermünde ist derzeit die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Fassung vom 04.07.2019, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtvertretung vom 03.12.2020, ltig. Der Drucksache DS-19/0002 vom 17.06.2019 zur Neufassung der Kurabgabesatzungckwirkend zum 01.01.2019 lag eine Kalkulation per 31.12.2018 vor. Da die Kalkulation abgelaufen ist, macht es sich erforderlich, für die Jahre 2019 bis 2021 eine aktuelle Kalkulation vorzulegen.

Eine Kurtaxe darf nicht willkürlich beschlossen werden, sondern es bedarf einer grundlegenden Kalkulation zur Sicherstellung des Aufwandsüberschreitungsverbotes. Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, ähnelt die Kalkulation der Kurabgabe einer Gebührenkalkulation und sollte in Anlehnung an den § 6 des Kommunalabgabengesetzes MV -KAG MV- erfolgen.

 

Soweit eine Kurabgabe von vornherein nicht kostendeckend angestrebt wird, ist eine überschlägige Berechnung der Abgabe ausreichend, aus der sich insbesondere ergibt, dass lediglich abgabefähiger Aufwand eingestellt worden ist (OVG Greifswald, Beschl. V. 27.07.2005).  Bei der Kalkulation des abgabefähigen Aufwands ist insbesondere ein Nutzen für die Einwohner des Erhebungsgebiet in angemessener Form zu berücksichtigen.

 

In der Anlage zum Beschluss befindet sich die Kalkulation für die Jahre 2019 und 2020 (Ist-Zahlen) und für 2021 (Plan-Zahlen). Gemäß § 11 KAG MV sind die Kosten betragsfähig, die zur Deckung von Aufwendungenr die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen sind.

 

Wie bereits in den Jahren zuvor wurde ein großgiger Einwohnerabschlag bereits in den einzelnen Aufwandskategorien angesetzt. Daraus ableitend ergibt sich ein kurabgabepflichtiger Aufwand in Höhe von 848.126,80 €. Im Verhältnis zu den kurabgabepflichtigen Übernachtungssten von 100.000 und Tagesgästen von 72.000 errechnet sich eine Kurabgabe bei voller Deckung in Höhe von 4,92€. Da eine Kurabgabe in dieser Höhe am Markt nicht zu erzielen ist, hat sich die Stadtvertretung seiner Zeit für eine Kurabgabe in Höhe von 1,80 € entschieden. Der errechnete zusätzliche Eigenanteil für die Stadt Seebad Ueckermünde liegt damit bei 36,59 %.

 

Da es keine Vorschriften für den Gemeindeanteil gibt, wurde der Beitrag in Höhe von 1,80 € und der daraus errechnete Eigenanteil für die Stadt als angemessen betrachtet. Für 2022 ist eine Überarbeitung der Kurabgabesatzung mit entsprechender Anpassung der Kurabgabe in Höhe von 2,00 € anvisiert.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Kalkulation der Kurabgabe r die Jahre 2019 bis 2021 wird ckwirkend zum 1. Januar 2019 zu beschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...