Drucksache - DS-21/0183

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

In der Sitzung am 04.03.2021 sprachen sich die Stadtvertreter einstimmigr den Bau einer Skateranlage am Standort nördlich des Busbahnhofes, Wiese zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Busbahnhof, aus (vgl. Drucksache Nr. DS-21/0121). Die Verwaltung wurde auch beauftragt, Fördermittel für das Projekt einzuwerben.

 

Mit Schreiben vom 22.04.2021 wurde vom Ministerium r Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), hier Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie - SportstbRL M-V), r das Projekt in Aussicht gestellt. Auch eine grundsätzliche Zusage von Fördermitteln aus dem Vorpommern-Fonds erfolgte mit Datum vom 03.05.2021. r das weitere Antrags- und Bewilligungsverfahren zum Erhalt der Fördermittelssen zwingend Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erstellt werden. Auch für die detaillierte Ausführungsplanung, Ausschreibungswertung der Bauleistungsvergabe sowie für die Bauleistungsüberwachung selbst sind Leistungen eines Planungsbüros gefordert und erforderlich.

 

Mit dem Neubau der Skateranlage soll glichst noch 2021 begonnen werden. Bisher führten konjunkturbedingte Kapazitätsengpässe bei den notwendigen Vorplanungen wie Baugrundgutachten und Vermessung zu Planungsverzögerungen.

Im Vergabeverfahren r die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 5 sowie 7 und 8 setzte sich das Ingenieurbüro SKH aus Neubrandenburg durch. Das Honorarangebot nach HOAI endete auf einer Angebotssumme von 47.837,71 Euro brutto.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde wird dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über Rechtsgeschäfte einschließlich Verträge nach HOAI im Wert von 25.001 bis 50.000 Euro zu entscheiden.

 

Fazit:

Das Ingenieurbüro soll die vorliegende Vorplanung nutzen, um eine detaillierte Entwurfs- und Genehmigungsplanung einschließlich aktualisierter Kostenschätzung zu erarbeiten. Nach Bewilligung der Fördermittel auf Grundlage der Entwurfsplanung wird die Ausführungsplanung erarbeitet und letztlich die Bauleistung fachtechnisch überwacht. Ohne die planungstechnische Begleitung des Vorhabens auf dem schwierigen Baugrund des gewählten Standortes ist eine Realisierung der Skateranlage nicht möglich.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Planung einer Skateranlage in Höhe von 47.837,71 Euro mit der SKH Ingenieurgesellschaft mbH, Friedrich-Engels-Ring 48a, 17033 Neubrandenburg, wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Produktkonto 55101.096012 (Investitionsnummer 55101.21002) eingestellt. Die Planungskosten in Höhe von 47.837,71 Euro werden aller Voraussicht nach zusätzlich zu den bisher geschätzten Baukosten von rund 298.000 Euro entstehen. Die Planungsleistungen sind jedoch r die Einwerbung der Fördermittel und die dadurch mögliche notwendige Teilrefinanzierung des Vorhabens unerlässlich. Da jedoch in diesem Haushaltsjahr 2021 die erforderlichen Gesamtkosten wahrscheinlich nicht mehr auftragsgebunden abgearbeitet werden können, ist der Finanzbedarf für den Vertragsabschluss nach HOAI gesichert. Eine überplanmäßige Auszahlung in diesem Haushaltsjahr für das Vorhaben, wie in der Drucksache Nr. DS-21/0121 dargestellt, ist nicht zu erwarten.

r das Haushaltsjahr 2022 sind die noch zu erwartenden Auszahlungen und Einzahlungen (Fördermittel)r das Vorhaben im Planentwurf vorgesehen.

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