Drucksache - DS-21/0182

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Nach Einsicht in den Kaufvertrag zwischen der Stadt Ueckermünde als Verkäufer und der Sybac Solar GmbH als Käufer des Grundstückes am Strand wird offensichtlich, dass ein Grteil der Risiken auf Seiten der Stadt Ueckermünde liegen. Insbesondere die Rückkaufvereinbarungen sind zum erheblichen Nachteil der Stadt formuliert.

Daher halten wir es für dringend geboten, dass sich zumindest alle Stadtvertreter mit dem Inhalt des Vertrages auseinandersetzen und nach entsprechender Beratung über diesen beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Alles Stadtvertreter erhalten Einsicht in den Kaufvertrag.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Ueckermünde entscheidet vor Unterzeichnung

über den Kaufvertrag.

 

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