Drucksache - DS-21/0185
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Stadtvertreters M. Kühnl-Mossner - Bündnis für Ueckermünde -
Kaufvertragsinhalt für die Fläche des Bebauungsplanes Nr. B-43 "Resorthotel am Strand" der Stadt Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Herr M. Kühnl-Mossner
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
30.08.2021
|
Begründung
Begründung:
Aus gegebenem Anlass soll der Kaufvertrag – insbesondere dessen einzelne Bedingungen bezüglich die Fläche überplant mit dem Bebauungsplan Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ unserer Stadt Seebad Ueckermünde in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden.
Nach eigener Lesung des Kaufvertrages empfinde ich diesen Vertrag im Grundsatz als Ausgangsbasis sehr gut.
Einige Bedingungen zum Aufschub des Kaufes und zum Rückfall oder Wiederkauf der Fläche sollten im Detail von allen Stadtvertretern zur Kenntnis genommen und mehrheitlich beschlossen werden.
Dies insbesondere deshalb, weil es sich um einen Vertrag handelt, der langfristig große Auswirkungen auf das Erscheinungsbild am Strand und die Nutzung des Strandes unserer Stadt Seebad Ueckermünde haben wird.
Darüber hinaus sollte eine rechtsanwaltliche Beratung der Stadt bezüglich des Vertragsinhaltes erfolgen, soweit dies bisher nicht erfolgt ist.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertreter der Stadt Seebad Ueckermünde beschließen:
- Die Bedingungen des Kaufvertrages betreffend die Fläche überplant mit dem
Bebauungsplan Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ in den zuständigen Ausschüssen und der Stadtvertretungen zu beraten und einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten, der einen mehrheitlichen Konsens findet.
- Diese Lösungsvorschläge einer juristischen Beratung unterziehen zu lassen bezüglich des Inhaltes des Kaufvertrages.
- Mit dem Käufer den Inhalt des Kaufvertrages zu verhandeln – und auch hier einen Konsens zu suchen.
- Den gefundenen Konsens nach Verhandlungen mit dem Investor erneut der Stadtvertretung zur Entscheidung vorzulegen.
