Drucksache - DS-21/0187
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des Stadtvertreters Martin Kühnl-Mossner - Bündnis für Ueckermünde
Architektenwettbewerb für das Resorthotel am Strand in und für Ueckermünde
Änderungsantrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. B-43 - Resorthotel am Strand" unserer Stadt Seebad Ueckermünde - DS-21-0168
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Herr M. Kühnl-Mossner
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.08.2021
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Begründung
Begründung:
Bisher gibt es im Bebauungsplanentwurf B-43 „Resorthotel am Strand“ unserer Stadt Seebad Ueckermünde nur sehr spärliche Vorgaben für die Gestaltung.
Darüber hinaus wurden den Bürgern von Ueckermünde verschiedene Konzepte und Planentwürfe vorgestellt, die alle nicht verbindlich sind.
Um ein für die Bürger von Ueckermünde schönes Ergebnis zu erzielen, wird deshalb ein Architektenwettbewerb vorgeschlagen, der öffentlich auszuführen ist und hoffentlich zu einem ästhetisch annehmbaren Ergebnis führt.
Bei Großprojekten ist dies eine gängige Vorgehensweise.
Dieses Verfahren erspart den Bürgern, den Stadtvertretern, der Verwaltung von Ueckermünde und dem Vorhabenträger viele Diskussionen, welche Gestaltung im Bebauungsplan angemessen ist.
Auch in Ueckermünde wurde dieses Verfahren u. a. für unseren Rathaussaal angewendet. Das Projekt am Strand von Ueckermünde ist ebenso öffentlichkeitswirksam. Ein gestalterisches schönes Ergebnis ist so am ehesten erreichbar.
Anregungen aus der Bürgerschaft können gerne aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertreter der Stadt Ueckermünde beschließen:
Der Städtebauliche Vertrag – Drucksache DS-21/0168 wird wie folgt weiterentwickelt:
§ 10 wird um 9. ergänzt mit folgendem Wortlaut:
„9. Der Vorhabenträger lobt einen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen samt der Park- und Wegeanlagen mit entsprechender Bepflanzung aus. Die Vorgaben des Bebauungsplanes B-43 „Resorthotel am Strand“ von Ueckermünde sind durch die Einreichenden zu beachten oder Ausnahmen vernünftig zu begründen.
Die Öffentlichkeit wird beteiligt und aufgerufen, Vorschläge einzubringen, die den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Die Öffentlichkeit wird über die eingreichten Wettbewerbsbeiträge unterrichtet, sodass eine Diskussion in der Öffentlichkeit möglich ist. Eine Jury von 13 Personen- besetzt mit 5 Mitgliedern durch die Stadt Seebad Ueckermünde, 4 Mitgliedern gestellt durch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und 4 Mitgliedern durch den Vorhabenträger entscheidet über den Gewinner des Wettbewerbs. Der Bauantrag und die Bebauung auf dem Grundstück überplant mit dem Bebauungsplan B-43 – „Resorthotel am Strand“ hat angelehnt an den Entwurf des Gewinners des Wettbewerbs zu erfolgen. Der Wettbewerb ist öffentlich.“
