Drucksache - DS-21/0189

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Feierhalle auf dem Friedhof Ueckermünde ist in einem malermäßig desolaten Zustand. Es hat durchgeregnet und entsprechende Wasserflecken sind an den Decken zurückgeblieben. Im unteren Wandbereich treten auch einige Putzschäden durch austretenden Salpeter auf, die geblockt und ausgebessert werden müssen. Des Weiteren sind etliche Risse an den Wänden und müssen ebenfalls unbedingt saniert werden.

Durch das ständige Abbrennen von Kerzen über Jahre, letzte malermige Instandsetzung war 1997, sind die Wände und die Decke vom Kerzenr schwarz.

 

Anstehende Beisetzungen sollten in einem angemessenen Rahmen erfolgen. Der derzeitige Zustand der Feierhalle entspricht nicht mehr den Anforderungen, so dass schnellstmöglichst die Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollten.

 

Die Ueckermünder Maler GmbH könnte diese Arbeiten noch in diesem Jahr ausführen.

 

Ein entsprechendes Angebot über 17.504,58 Euro liegt vor. Diese außerplanmäßige Maßnahme könnte durch Deckung aus dem Produkt Wald Produktkonto 55111.414410 erfolgen.

 

Nach § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde muss der Hauptausschuss im vorliegenden Fall der außerplanmäßigen Ausgabe zustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Hauptausschuss stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 17.504,58 Euro für die malermäßige Instandsetzung der Feierhalle auf dem Friedhof Ueckermünde zu.

 

 

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