Drucksache - DS-21/0170
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2021
|
Begründung
Begründung:
Mit dem Ausscheiden von Joachim Trikojat aus dem Dienst durch das Versetzen in den Ruhestand zum 01.07.2021 ist es erforderlich, für die bislang durch ihn ausgeübte Wahltätigkeit als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters eine neue Personalentscheidung zu treffen.
Nach der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, § 40 (3) wählt die Stadtvertretung für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeitern seine Stellvertreter. Das sind in der Stadt Seebad Ueckermünde die beiden Amtsleiter, da die Stadt neben dem Geschäftsbereich des Bürgermeisters nur über ein zweizügiges Ämtermodell verfügt.
Bisheriger 2. Stellvertreter des Bürgermeisters war und ist der Leiter des Bau- und Ordnungsamtes, Sven Behnke seit 2019.
Für die Neuwahl der vakanten Stelle des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters schlage ich der Stadtvertretung vor, den Leiter des Bau- und Ordnungsamtes, Sven Behnke, zu wählen und als 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters Frau Astried Kolbow.
Dies soll damit begründet werden, dass Herr Behnke bereits Erfahrungen bei der Stellvertretung des Bürgermeisters sammeln konnte und somit dieses Amt sofort ausfüllen könnte. Frau Astried Kolbow wurde erst zum 01.07.2021 zur Amtsleiterin des Bereiches Hauptamt/Kämmerei berufen und muss sich somit noch in diese Aufgabe hineinarbeiten. Dabei ist sehr hilfreich, dass sie die Funktion bereits kommissarisch seit März 2020 wahrgenommen hat.
Ich bitte die Stadtvertretung Ueckermünde, meinem Vorschlag zu folgen und über die Besetzung beider Wahlstellen durch Neuwahl des 1. und 2. stellv. Bürgermeisters zu entscheiden.
