Drucksache - DS-21/0196

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Auf der Sitzung des Fachausschusses Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales wurde das Thema Kurabgabe oder Bettensteuer in der Stadt Seebad Ueckermünde seit Monaten behandelt. Viel Gespräche wurden mit Hoteliers, Pensionsbetreiber und privaten Anbietern geführt. Die Tendenz geht eindeutig zur Kurabgabe.

 

Die Stadt Seebad Ueckermünde erhebt bereits eine Kurabgabe in Höhe von 1,80 Euro in der Zeit von 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres. Dieser Betrag sollte von 1,80 auf 2,00 Euro ab dem 1. Januar 2022 erhöht werden. Dies ist auch der eindeutige Wunsch der befragten Vermieter (Hotels, Pensionen, private Anbieter), da mit einem glatten Betrag viel besser zu arbeiten ist.

 

Mit dieser Erhöhung muss die bestehende Kurabgabesatzung überarbeitet werden und eine aktuelle Kalkulation muss als Grundlage erstellt werden.

 

Gleichzeitig sollte darüber entschieden werden, ob Jugendliche von 14 bis 18 Jahre eine ermäßigte Kurabgabe von 1,00 Euro während der Saison zahlen müssen. Zurzeit muss keine Kurabgabe entrichtet werden.

Mit der Änderung des § 11 Abs. 5 KAG M-V durch Gesetz vom 09. April 2020 (GVOBl. S. 166) sind Gemeinden nunmehr ermächtigt, Befreiungen von der Kurabgabe auch aus familiären Gründen zu regeln. Ob die Stadt Seebad Ueckermünde von dieser Ermächtigung gebrauch macht, sollte ebenfalls im Vorab entschieden werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Kurabgabe wird für Erwachsene von 1,80 Euro auf 2,00 Euro während der Saison (1. Mai bis 30. September) erhöht.
  2. Die Kurabgabe für Jugendliche zwischen 14 und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird auf 1,00 Euro festgesetzt.
  3. Von der Kurabgabe sind Familienangehörige 1. Grades von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz nach Meldegesetz) im Erhebungsgebiet haben und in häuslicher Gemeinschaft aufgenommen werden, von der Kurabgabe zu befreien.
  4. Die Verwaltung erhält den Auftrag eine aktuelle Kurabgabesatzung mit Kalkulation mit den drei Veränderungen zu erarbeiten.

 

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