Drucksache - DS-21/0200

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Innenstädte und Ortskern haben unter dem bereits seit einigen Jahren festzustellenden Wandel des Einzelhandels, aber auch durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie zu leiden. Pandemisch bedingte Beschränkungen, persönlich auferlegte Beschränkungen aber auch persönliches Konsumverhalten trägt dazu bei, dass dringend Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt ergriffen werdenssen. Über Jahre leerstehende Ladengeschäfte, die Nutzung leergezogener Ladengeschäfte als Büros oder soziale Betreuungseinrichtungen oder anderweitige Nutzungen tragen nicht dazu bei, dass das Stadtzentrum des Seebades Ueckermünde attraktiver wird und ein „Sterben“ der mit großem Aufwand sanierten Innenstadt verhindert werden kann. Hier heißt es neu- und umzudenken und sich bietende Chancen zu ergreifen, die unsere Innenstadt leben lässt und Synergien für vorhandene Strukturen (Einzelhandel, Gastronomie, Vereine) schaffen könnte.

Die Interessengemeinschaft „IG Uede 2030“ hat in den vergangenen Monaten eindrücklich gezeigt, dass sich Einsatz lohnt und auf ehrenamtlicher Basis einen Regional- und Frischmarkt initiiert. Sich aber ausschließlich auf ehrenamtliches Engagement zu verlassen, ist angesichts der derzeitigen „nf vor Zwölf“- Situation nicht hilfreich und stößt auch an die Grenzen der Leistenden.

Durch die Landesregierung MV wurden über einen Projektaufruf für das Sofortprogramm „Re- Start Lebendige Innenstädte M-V“ die Städte M-Vs aufgefordert, über Förderanträge Zuwendungen insbesondere für

-          die Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Focus Einzelhandel

-          die Aufwertung der Innenstädte als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum

-          die Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten und

-          die Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels

zu beantragen. Ein förmlicher Antrag ist über die Geschäftsstelle des zusndigen Regionalbeirates an die Bewilligungsbehörde zu stellen.

heres, wie z.B. Zuwendungsart, Finanzierungsart und die Höhe der Zuwendungen regeln die entsprechenden Fördergrundsätze sowie die Förderrichtlinie.

Als näher bezeichnende Maßnahmen könntenr einen Förderantrag aufgeführt werden:

-          Installation und Verstetigung eines saisonalen Regional- und Frischemarktes

-          Themenmärkte (Ostershopping mit Ostermarkt, Herbstmarkt, Halloween- Shopping, Adventsmärkte) - damit verbundener Erwerb von Marktschirmen, Marktständen, Sitzgruppen sowie Errichtung zusätzlicher Elektroanschlüsse

-          Theater in der Stadt (Schweinemarkt, Marktplatz, Geflügelmarkt, Schloss, Schlossallee) - damit verbundener Erwerb einer mobilen Bühne und Tanzboden

-          Musik- Sommer (Schweinemarkt, Marktplatz, Geflügelmarkt, Schloss, Schlossallee)

-          Kino- Sommer (Bühne im Ueckerpark)

-          Anmietung von Ladengeschäften und Bereitstellung dieser z.B. für mehrere Gewerbetreibende in möglichen Kooperationen  

-  Personalkostenrderung für die o.a. Maßnahmen gemäßrdergrundsätze Pkt. 5.1. r z.B.  einen Mitarbeiter, der die entsprechende Organisation der aufgeführten Maßnahmen betreut und koordiniert (City- Management) Angliederung an den BgA Tourismus Stadt Seebad Ueckermünde

Darüber hinaus sollten Bürgerinnen und Bürger, Handwerker, Gewerbetreibende und Gäste unserer Stadt Vorschläge einbringen können, um Ideen zur Innenstadtbelebung sammeln und zielorientiert bündeln zu können.

Als Plattform bieten sich hier die bereits existierenden Gremien, wie z.B. die Ausschüsse der Stadtvertretung, der Verein für Handwerk und Gewerbe e.V., die verschiedenen Kultur- und Kunstvereine sowie die IG Uede 2030 an. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt, einen Projektantrag aus dem MV- Schutzfonds für Citymanagementmaßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms „Re- Start Lebendige Innenstädte M-V“ zu beantragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, die dafür erforderlichen Eigenanteile gemäßrdergrundsätze zu ermitteln und in die Haushaltsplanung 2022 und 2023 einzustellen.

 

 

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