Drucksache - DS-21/0209
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauleistung "Errichtung einer Skateranlage in der Stadt Seebad Ueckermünde", Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagerteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
In der Sitzung am 04.03.2021 sprachen sich die Stadtvertreter einstimmig für den Bau einer Skateranlage am Standort nördlich des Busbahnhofes, Wiese zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Busbahnhof, aus (vgl. Drucksache Nr. DS-21/0121).
Das Ausbaukonzept der Skateranlage wurde zuvor u.a. in der Sitzung des Fachausschusses Bau, Ordnung und Sicherheit am 22.02.2021 vorgestellt.
Mit Schreiben vom 22.04.2021 wurde vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), hier Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie - SportstbRL M-V), für das Projekt in Aussicht gestellt. Auch eine grundsätzliche Zusage von Fördermitteln aus dem Vorpommern-Fonds erfolgte mit Datum vom 03.05.2021.
Der Hauptausschuss stimmte zudem in seiner Sitzung am 14.09.2021 dem Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Planung der Skateranlage mit der SKH Ingenieurgesellschaft mbH, Friedrich-Engels-Ring 48a, 17033 Neubrandenburg, zu (vgl. Drucksache Nr. DS-21/0183).
Zwischenzeitlich sind die Vorplanungen für die neue Anlage als Grundlage für die Förderanträge bereits abgeschlossen. Am 28.10.2021 wurden die Förderantrage aus den o.a. Förderprogrammen gestellt.
Die Unterlagen für den erforderlichen Bauantrag einschließlich der dazugehörigen naturschutzrechtlichen Fachbeiträge befinden sich in Bearbeitung. Nach der Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis und der Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll die Baumaßnahme „Errichtung einer Skateranlage in der Stadt Seebad Ueckermünde“ frühzeitig zu Jahresbeginn 2022 ausgeschrieben werden. Dazu wurde mit den Förderanträgen auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt.
Das Ingenieurbüro SKH aus Neubrandenburg hat die zuwendungsfähigen Baukosten auf 384.000 Euro brutto geschätzt. Auf Grund der konjunkturellen guten Auftragslage und stetiger Materialpreiserhöhungen musste die Kostenschätzung angepasst werden.
Gemäß § 5 Absatz 5a der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB im geschätzten Wert von 250.0001 Euro bis 500.000 Euro.
Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-20218/031 könnte eine Beschränkte Ausschreibung unter Angebotsaufforderung an fünf mögliche Bieter durchgeführt werden, da der Wert der zu vergebenden Leistung 1.000.000 Euro nicht übersteigt. Es wird jedoch vorschlagen, den Auftrag im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, weil damit der größtmögliche Bieterkreis ein Angebot abgeben kann. Konjunkturell bedingt sind aktuell nur wenige Firmen in der Lage, noch Angebote abzugeben. Mit der frühzeitigen Ausschreibung zu Jahresbeginn 2022 soll weiteren Kostensteigerungen entgegengewirkt und eine bessere Angebotsbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erzielt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Errichtung einer Skateranlage in der Stadt Seebad Ueckermünde“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf der Grundlage der VOB zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung der Maßnahme war bereits für das Haushaltsjahr 2021 geplant. Die Errichtung der Skateranlage konnte aufgrund umfangreicher Planungsvorleistungen und fehlender Ausführungskapazitäten bei den Bauunternehmen 2021 nicht ausgeführt werden. Daher besteht zum Jahresende 2021 auf dem Produktkonto 55101.096012 ein Haushaltsrest von rund 85.000 Euro. Auf dem Produktkonto 55101.096012 sind für das Haushaltsjahr 2022 unter der Investitionsnummer 5510121002 weitere erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von 354.900 Euro eingestellt. Zusammen mit dem Haushaltrest aus dem Haushaltsjahr 2021 sind die erforderlichen Haushaltsmittel für die öffentliche Ausschreibung im Jahr 2022 gesichert.
Die Förderung aus dem Vorpommern-Fonds würde gegenwärtig 40.000 Euro betragen. Jedoch ist wegen der konjunkturellen Kostenerhöhung ein entsprechender Änderungsantrag auf 80.000 Euro gestellt worden. Die Förderung nach der Sportstättenbaurichtlinie würde gegenwärtig 120.000 Euro (abzüglich des städtischen Kofinanzierungsanteils von rund 40.000 Euro) betragen. Jedoch ist auch hier wegen der vorhersehbaren Preissteigerungen ein entsprechender Änderungsantrag gestellt worden. Sollte der Änderungsantrag positiv beschieden werden, kann mit einer Förderung in Höhe von etwa 184.000 Euro gerechnet werden abzüglich des städtischen Kofinanzierungsanteils von rund 46.000 Euro.
Im günstigsten Fall stellt sich die Finanzierung demnach wie folgt dar:
Gesamtkosten 460.500 Euro
./. Vorpommern-Fonds 80.000 Euro
./. Sportstättenbaurichtlinie 138.000 Euro (ohne städtischen Kofinanzierungsanteil)
= städtischer Eigenanteil 242.500 Euro
