Drucksache - DS-21/0210
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauleistung "Neubau der Straße im Parkweg, 2. BA in der Stadt Seebad Ueckermünde", Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagerteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
Der Parkweg im Bereich Einmündung Belliner Straße bis Feldstraße besteht aus verschlissenen Betonplatten und ausgefahrenen Banketten. Die Straße und die Bankette haben einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand. Die Straße wird durch die alte Beleuchtungsanlage nur unzureichend ausgeleuchtet. Der Parkweg ist Verbindungsachse für die Anwohner der südöstlich gelegenen Wohngebiete zwischen der Oststraße und dem Parkweg. Er ist direkter Verbindungsweg für Fahrradfahrer und Fußgänger zum Friedhof. Zugleich ist er Hauptfußweg vom Berufsförderungszentrum zum Einkaufzentrum an der Belliner Straße und zu den Haltestellen des ÖPNV im Bereich des Busbahnhofes. Im Parkweg hat ein Asia-Imbiss seinen Standort auf Pachtflächen der Stadt. Die verkehrsgefährdende bestehende Einmündung des vorhandenen Parkweges in die Belliner Straße darf zukünftig nicht mehr in dieser Form auf die Belliner Straße einmünden. Aus diesem Grund wurde bereits eine neue Straßenanbindung durch das Straßenbauamt im Zuge des Ausbaues der Belliner Straße ausgebaut. Der Ausbau des Parkweges ist als 3,50 Meter breite Einbahnstraße aus Richtung Feldstraße vorgesehen. Ein hausseitig zusätzlich angelegter 1,20 Meter breiter und überfahrbarer Gehweg zoniert den Straßenfreiraum in die unterschiedlichen Nutzungsarten. Eine neue LED-Beleuchtungsanlage soll diesen innerstädtischen Bereich am Park ausleuchten.
Das Ingenieurbüro Rekonstra aus Anklam hat die Baukosten auf 489.000 Euro brutto geschätzt.
Gemäß § 5 Absatz 5a der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB im geschätzten Wert von 250.0001 Euro bis 500.000 Euro.
Gemäß Nr.1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-20218/031 könnte eine Beschränkte Ausschreibung unter Angebotsaufforderung an fünf mögliche Bieter durchgeführt werden, da der Wert der zu vergebenden Leistung 1.000.000 Euro nicht übersteigt. Es wird jedoch vorschlagen, den Auftrag im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, weil damit der größtmögliche Bieterkreis ein Angebot abgeben kann. Konjunkturell bedingt sind aktuell nur wenige Firmen in der Lage, noch Angebote abzugeben. Mit der frühzeitigen Ausschreibung zu Jahresbeginn 2022 soll weiteren Kostensteigerungen entgegengewirkt und eine bessere Angebotsbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erzielt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Neubau der Straße im Parkweg, 2. BA in der Stadt Seebad Ueckermünde“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf der Grundlage der VOB zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planung der Maßnahme war bereits für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 (Ausführungsplanung) sind 2021 abgeschlossen. Daher besteht zum Jahresende 2021 auf dem Produktkonto 54100.096032 ein Haushaltsrest von rund 5.000 Euro.
Auf dem Produktkonto 54100.096032 sind für das Haushaltsjahr 2022 unter der Investitionsnummer 5410018003 weitere erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von 487.400 Euro eingestellt. Zusammen mit dem Haushaltrest aus dem Haushaltsjahr 2021 sind die erforderlichen Haushaltsmittel für die öffentliche Ausschreibung im Jahr 2022 gesichert.
Eine Förderung des Parkweges konnte nicht eingeworben werden. Durch den Wegfall der Straßenbaubeiträge trägt die Stadt 100 % der Auszahlungen.
