Drucksache - DS-21/0206

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334, 394), war die Stadt Seebad Ueckermünde verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

In der Sitzung der Stadtvertretung am 06.12.2018 wurde die Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Seebad Ueckermünde (DS-18/0308) einstimmig beschlossen.

Die Feuerwehr in der Stadt ist so aufzustellen, dass sie in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der Gemeinde in der Regel in einer angemessenen Eintreffzeit, Stärke und Ausrüstung zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksam Hilfe leisten kann.

Die Freiwillige Feuerwehr Ueckermünde verfügt im Bestand über ein Löschfahrzeug TLF 24/50 (IVECO-MAGIRUS, 190 EH), Erstzulassung 29.05.1997, r das laut Brandschutzbedarfsplanung eine Ersatzbeschaffung bei Bedarf vorgesehen ist. In einem Gespräch mit dem Landkreis-Vorpommern-Greifswald am 12.08.2021 wurde eine Möglichkeit aufgezeigt, dieses Fahrzeug durch ein neues schfahrzeug TLF 3000 zu ersetzen. Eine Zuwendung auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr" r ein TLF 3000 im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Förderantrag wurde mit Datum vom 26.10.2021 gestellt.

Die Anschaffungskosten für das TLF 3000 betragen voraussichtlich 360.000 Euro, laut Förderrichtlinie können hiervon 252.000 Euro (70 %) als Zuwendung gewährt werden. Hiernach verbliebe ein Eigenanteil von 108.000 Euro bei der Stadt Seebad Ueckermünde.

Die Anschaffung soll im Jahr 2023 erfolgen, im Haushalt 2022 sind die zu erwartende Auszahlung und Einzahlung im Anschaffungsjahr dargestellt. Zur Sicherstellung der Finanzierung ist eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen (Produktkonto 12600.071000).

r die Gewährung einer Zuwendung bedarf es u.a. eines Grundsatzbeschlusses der Stadtvertretung zur Anschaffung eines Löschfahrzeuges TLF 3000r die Freiwillige Feuerwehr. Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt im Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung der Anschaffung eines Löschfahrzeuges TLF 3000 als Ersatz für das Löschfahrzeug TLF 24/50 für die Freiwillige Feuerwehr Ueckermünde zu.

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