Drucksache - DS-21/0217

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

In der Stadt Seebad Ueckermünde ist derzeit die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Fassung vom 04.07.2019 zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtvertretung vom 03.12.2020 gültig. Durch den Fachausschuss Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales wurde das Thema Kurabgabe oder Bettensteuer in der Stadt Seebad Ueckermünde seit Monaten behandelt. Viele Gespräche sind mit Hoteliers, Pensionsbetreiber und privaten Anbietern geführt worden. Im Ergebnis dessen wurde sich eindeutig für die Kurabgabe entschieden.

Es wurde empfohlen den Kurabgabebetrag von derzeit 1,80 Euro auf 2,00 Euro bzw. bei Ermäßigung von 0,90 Euro auf 1,00 Euro zu erhöhen. Dies war der eindeutige Wunsch der befragten Vermieter (Hotels, Pensionen, private Anbieter), da mit einem glatten Betrag viel besser zu arbeiten ist. Natürlich und insbesondere spielt bei den Überlegungen zur Anhebung des Kurabgabebetrages die Höhe der kalkulierten Kurabgabe bei voller Deckungsfähigkeit in Höhe von aktuell 5,54 Euro haushaltrechtlich eine wesentliche Rolle.

Mit Drucksache DS-21/0196 wurde die Verwaltung durch die Stadtvertretung am 23.09.2021 beauftragt, eine neue Kurabgabesatzung mit aktuellen Kalkulationen und einigen Änderungen zu erarbeiten.

Die wesentliche Änderung in dieser Satzung besteht in der Höhe der Kurabgabe § 6. Der Kurabgabebetrag wurde für Erwachsene von 1,80 Euro auf 2,00 Euro (ermäßigt von 0,90 auf 1,00 Euro) während der Saison (01. Mai bis 30. September) erhöht. r die Jahreskurabgabe ergibt sich eine Anpassung von 50,40 Euro auf 56,00 Euro (ermäßigt von 25,20 Euro auf 28,00 Euro).

Eine weitere Änderung in der neuen Kurabgabesatzung ergibt sich im § 4 Abs. 1 (2). Mit Änderung des § 11 Abs. 5 KAG MV durch Gesetz vom 09. April 2020 (GVOBl. S. 166) wurden Gemeinden nunmehr ermächtigt, Befreiungen von der Kurabgabe auch aus familiären Gründen zu regeln. In diesem Sinne werden mit der neuen Satzung Familienmitglieder von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz nach Meldegesetz) im Erhebungsgebiet haben, von der Kurabgabe befreit, wenn sie ohne Vergütung in deren häuslicher Gemeinschaft aufgenommen werden, soweit der Aufenthalt ausschließlich als Familienbesuch stattfindet und sie keine konkrete Kur- oder Erholungseinrichtung aufsuchen bzw. an keiner entsprechenden Veranstaltung teilnehmen.

Überarbeitet wurden weiterhin die Pflichten der Quartiergeber im § 9, die Neuregelung der Verwendung von Daten im § 10 sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße im § 11.

Der neuen Kurabgabesatzung liegt eine Kalkulation für die Ermittlung der Kurabgabe für den Zeitraum 2022 bis 2024 bei.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt die in der Anlage befindliche Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde Kurabgabesatzung sowie die Kalkulation zum 01.01.2022.

 

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Anlagen

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