Drucksache - DS-21/0220
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Ueckermünde und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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02.12.2021
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Begründung
Begründung:
Am 20. November 2021 trat die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) zur Wahl des Ortswehrführers zusammen. Die Wahl wurde erforderlich, da die sechsjährige Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers Herrn Roland Till regulär bis zum Ablauf des 31. August 2020 lief. Gemäß § 12 Absatz 7 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) endet die Amtszeit mit dem Amtsantritt des Nachfolgers. Eine frühere Wahl durch die Mitgliederversammlung kam aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht zustande. Hierbei spielte die epidemische Lage eine Rolle, so fand insbesondere die einmal jährlich vorgeschriebene Jahreshauptversammlung nicht statt. Zudem waren durch die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Ueckermünde zunächst Personalangelegenheiten innerhalb der Ortsfeuerwehr Ueckermünde zu klären, die ggf. Auswirkungen auf die Stimmberechtigung von Mitgliedern bzw. die Zulassung von Kandidaten zur Wahl gehabt hätten.
Spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin waren dem Bürgermeister gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) Wahlvorschläge durch die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Ueckermünde schriftlich einzureichen. Mit Datum vom 04. November 2021 ging fristgerecht eine Vorschlagsliste mit mehreren Kandidaten beim Bürgermeister ein. Vorgeschlagen wurden folgende Kameraden:
- Gerhardt, Ulf
- Pohl, Ronny
- Till, Roland
- Carlson, Mike
- Knüttel, Andreas
- Krause, Kevin
- Paeck, Enrico
Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 der Satzung muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zwei aktiven Mitgliedern unterzeichnet sein. Dieses Formerfordernis war beim Vorschlag Andreas Knüttel nicht erfüllt.
Seitens der Verwaltung erfolgte eine Vorprüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen von allen vorgeschlagenen Kandidaten. Rechtsgrundlagen sind § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG), die §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), die §§ 5 und 12 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V), die Vorschriften der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung - FwLDAVO M-V) und die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) jeweils in der aktuellen Fassung.
Nach § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist gemäß § 12 Absatz 2 BrSchG für die Funktion des Ortswehrführers insbesondere, wer
1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,
4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig.
Zum Nachweis der persönlichen Eignung wurde ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) eingeholt.
Die fachliche Eignung ist nach den Vorschriften der FwLDAVO M-V zu beurteilen, hiernach ist für die Funktion des Ortswehrführers Ueckermünde mindestens die Ausbildung als Gruppenführer erforderlich (Anlage 2 zu § 3 Absatz 2 FwLDAVO M-V).
Zudem darf in das Ehrenbeamtenverhältnis nur berufen werden, wer auch in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist (vgl. §§ 5 Absatz 1 Nr. 2, 12 LBG M-V). Als Kriterium hierfür wurde die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit anhand der vorgeschriebenen G-Untersuchung zu Grunde gelegt.
Alle vorgeschlagenen Kandidaten erfüllen nach diesen Kriterien die Wählbarkeitsvoraussetzungen und waren hiernach zur Wahl zuzulassen. Die Kandidaten Ulf Gerhardt, Kevin Krause und Enrico Paeck erklärten, sich nicht zur Wahl zu stellen. Damit standen die Kandidaten Ronny Pohl, Roland Till und Mike Carlson zur Wahl als Ortswehrführer Ueckermünde.
Bei der Wahlhandlung waren von 53 stimmberechtigten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) 36 Mitglieder (= 67,92 %) anwesend. Die Beschlussfähigkeit gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) konnte somit festgestellt werden, da mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder (entspricht 36 Mitglieder) anwesend waren.
Gewählt wurde durch Stimmzettel geheim. Die Stimmenverteilung stellte sich wie folgt dar:
- Pohl, Ronny 04 Stimmen
- Till, Roland 08 Stimmen
- Carlson, Mike 24 Stimmen
Herr Mike Carlson erreichte damit die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten (entspricht 24 Stimmen) und ist damit zum Ortswehrführer gewählt (§ 12 Absatz 5 Satz 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr)).
Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Beanstandungen gab es keine.
Herr Mike Carlson ist 34 Jahre alt. Er gehört seit über 17 Jahren dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr an. Das erweiterte Führungszeugnis weist keine Eintragung aus. Herr Carlson verfügt als Gruppenführer schließlich über die erforderliche Mindestausbildung für die Funktion als Ortswehrführer. Herr Carlson ist persönlich und fachlich geeignet, eine gültige Bescheinigung zur allgemeinen Feuerwehrtauglichkeit als Nachweis der gesundheitlichen Eignung liegt vor.
Herr Carlson verfügt mithin über alle Voraussetzungen, um zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) gewählt werden zu können.
Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG ist Herr Mike Carlson nach Zustimmung durch die Stadtvertretung für die Wahlzeit von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) zu ernennen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ueckermünde erhält der Ortswehrführer Ueckermünde für die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro.
