Drucksache - DS-21/0222

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 28.10.2021 ihre Zustimmung zur Ausschreibung von Planungsleistungen und Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung und Erweiterung der Turnhalle am Haffring“ erteilt und den Bürgermeister zur Zuschlagserteilung ermächtigt (vgl. DS-21/0199). Darüber hinaus wurde die Entscheidungskompetenz zum Abschluss der Verträge nach HOAI auf den Hauptausschuss übertragen, für den Fall, dass die BIG-Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Seebad Ueckermünde die Verträge nach HOAI nicht abschließen kann. In diesem Fall sollte der Hauptausschuss auch über die erforderliche Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2021 entscheiden, da für das Vorhaben erst im Haushaltsplan 2022 Mittel vorgesehen sind.

Leider erhielten wir erst am 25.11.2021 die Information, dass eine Auftragserteilung durch die BIG-Städtebau GmbH über die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ueckermünde „Ost“ vom zuständigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V abgelehnt wurde. Demnach hat die Stadt Seebad Ueckermünde als Vertragspartner zu fungieren.

 

Da die Entscheidung des Ministeriums erst nach der Sitzung des Hauptausschusses getroffen wurde und zunächst Deckungsmöglichkeiten für die nun erforderliche außerplanmäßige Auszahlung zu prüfen waren, konnte die Beschlussvorlage nicht rechtzeitig mit der Einladung zur Sitzung der Stadtvertretung versendet werden und war mithin nicht als Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung vorgesehen.

Aus Sicht der Verwaltung duldet die Behandlung der Vorlage jedoch keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung oder des Hauptausschusses, bzw. bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2022, da ein weiterer Verzug im Fortgang der Planung des Vorhabens Auswirkungen auf die Gewährung der Fördermittel haben kann. Der Abschluss der HOAI-Verträge ist mithin Voraussetzung für das Tätigwerden der Auftragnehmer zur Erstellung der Entwurfsunterlagen, die wiederum zwingend beim Zuwendungsgeber einzureichen sind, um einen Zuwendungsbescheid zu erwirken.

 

Nach der Durchführung der Vergabeverfahren sind Verträge für Planungsleistungen zum 1. Bauabschnitt wie folgt abzuschließen:

 

Los 1 Objektplanung/Tragwerksplanung/Wärmeschutz Leistungsphase 3 und 4

Baukonzept Neubrandenburg GmbH    57.682,59 Euro

 

Los 2 Technische Ausrüstung    Leistungsphase 3 und 4

Ingenieurbüro Lünse GmbH     16.130,14 Euro

 

Die Deckung des außerplanmäßigen Bedarfes von 73.812,73 Euro kann durch Minderauszahlungen aus den Produktkonten 11411.096022/785220 Gebäudebewirtschaftung, Investitionsnummer 1141118005 (Umrüstung öffentlicher Gebäude auf LED, 12.976,82 Euro), 54100.096032/785320 Straßen, Investitionsnummer 5410019001 (Weg Zarowmühl, 58.215,72 Euro) und 54100.048011/785320 Straßen, Investitionsnummer 5410000005 (Anschaffung Stadtmobiliar, 2.620,19 Euro) erfolgen.

 

Die Stadtvertretung ist entscheidungszuständig, da die geregelten Wertgrenzen nach § 5 Absatz 3 Nr. 6 und Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde überschritten sind. Ohne Belang ist, dass die Entscheidungskompetenz bereits auf den Hauptausschuss übertragen wurde. Nach § 22 Absatz 2 Satz 3 der Kommunalverfassung M-V kann die Stadtvertretung eine Angelegenheit, die sie im vorliegenden Fall durch Beschluss übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit wieder an sich ziehen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der außerplanmäßigen Auszahlungr die Planungsleistungen zum 1. Bauabschnitt und dem Abschluss der HOAI-Verträge r Los 01 Objektplanung/Tragwerksplanung/Wärmeschutz, Leistungsphase 3 und 4, mit der Baukonzept Neubrandenburg GmbH (57.682,59 Euro) und r Los 2 Technische Ausrüstung, Leistungsphase 3 und 4, mit der Ingenieurbüro Lünse GmbH (16.130,14 Euro) zur Maßnahme „Sanierung und Erweiterung der Turnhalle am Haffring“ in Höhe von gesamt 73.812,73 Euro zu.

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