Drucksache - DS-22/0229
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Seebad Ueckermünde und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kfz-Zulassungsbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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21.02.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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03.03.2022
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Begründung
Begründung:
Die Stadt Seebad Ueckermünde bietet den Ueckermünder Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Dazu zählen in erster Linie Leistungen im eigenen Verantwortungsbereich. Um den Bürgerservice weiter zu verbessern, ist vorgesehen, künftig auch Aufgaben der Kfz-Zulassung im Einwohnermeldeamt der Stadt Seebad Ueckermünde wahrzunehmen, für die der Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig ist. Hierbei handelt es sich um Adressänderungen bei Ummeldungen und die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. Damit könnte den Ueckermünder Bürgerinnen und Bürgern ein weiterer Service angeboten und ihnen Wege erspart werden.
Die Stadt Seebad Ueckermünde hat ein Interesse an der Übernahme dieser Aufgaben bereits bekundet, der Landkreis steht dem positiv gegenüber. Die personellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben liegen vor, es bedarf zur Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben keines zusätzlichen Personals. Der Zeitpunkt der Umsetzung und die Laufzeit sind noch nicht terminiert, ein Beginn ist ab Mitte des Jahres 2022 wahrscheinlich.
Rechtsgrundlage für den Abschluss des erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist § 167 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) in der aktuellen Fassung.
Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 13 KV M-V ist auf Seiten der Stadt Seebad Ueckermünde die Stadtvertretung für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages entscheidungszuständig. Nach § 167 Absatz 5 KV M-V bedarf der öffentlich-rechtliche Vertrag auch der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Stadtvertretung Ueckermünde stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung von Aufgaben der Kfz-Zulassungsbehörde vom Landkreis Vorpommern-Greifswald auf die Stadt Seebad Ueckermünde gemäß Anlage 1 zu.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Beginn und Laufzeit des Vertrages in Abstimmung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald festzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,6 kB
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