Drucksache - DS-22/0231

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Um den derzeitigen und zukünftigen Bewirtschaftern des Ueckermünder Badestrandes bessere Arbeitsbedingen zu bieten, hat die Stadt Seebad Ueckermünde beschlossen, am Strand eine Strandservice-Station zu errichten. Die Stadtvertretung stimmte in ihrer Sitzung am 23.09.2021 der Errichtung der Strandservice-Station bereits zu (vgl. DS-21/0178).

Nach Vorplanung und Kostenschätzung war von einem Kostenrahmen in Höhe von 719.264,86 Euro auszugehen. Für diese Summe wurde aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern/Schwerpunkt LEADER ein Fördersatz von 100 % der Brutto-Gesamtsumme festgesetzt. Die maximale Förderhöhe beträgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung 719.264,86 Euro. Eine Bestätigung vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern steht bisher aus.

Da sich das Gebäude im Hochwasserschutzgebiet befindet, müssen für den Hochwasserschutz rund 118.529,00 Euro brutto zusätzlich eingeplant werden. Ob über die bisher in Aussicht gestellte Fördersumme weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können, ist offen.

 

Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über den Abschluss von Verträgen nach HOAI von 25.001 bis 50.000 Euro. Bei diesem Bauvorhaben betrifft dies die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 - 8, die übrigen Planungsleistungen fallen wegen des Wertes unterhalb von 25.001 Euro in die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters.

 

Gemäß EU-Vergaberecht sind unter Beachtung der Schwellenwerte von 2021 bzw. 2022 die Planungsleistungen sowie die Bauaufträge national auszuschreiben. (Schwellenwerte 2020/2021 Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 214.000 Euro, Bauaufträge 5.350.000 Euro. Schwellenwerte 2022/2023 215.000 Euro bzw. 5.382.000 Euro).

 

Planungsleistungen wurden bereits wie folgt im Wege des Direktauftrages vergeben:

 

Vermessung (entscheidungszuständig Bürgermeister):

Es wurden nfros angefragt, vier Angebote gingen ein, der Auftrag in Höhe von 775,88 Euro ging an Haff-Vermessung, Straße der Einheit 7, 17309 Jatznick.

 

Baugrunduntersuchung (entscheidungszuständig Bürgermeister):

Es wurden dreiros angefragt, drei Angebote gingen ein, der Auftrag in Höhe von 1.838,55 Euro ging an das Erdbaulaboratorium Neubrandenburg GmbH, Ihlenfelder Straße 119, 17034 Neubrandenburg.

 

Energieausweis (entscheidungszuständig Bürgermeister):

Es wurden dreiros angefragt, zwei Angebote gingen ein, der Auftrag in Höhe von 743,75 Euro ging an Dipl.-Ing. Architektin Martina Volbert, Im Dörp 12, 17248 Krümmel.

 

Folgende Planungsleistungen sind nach Beschränkter Ausschreibung zu vergeben:

 

Gebäude und Innenräume (entscheidungszuständig Hauptausschuss):

Es wurden dreiros angefragt, drei Angebote gingen ein, der Auftrag für die Leistungsphasen 1 - 4 in Höhe von 13.685,00 Euro ist zu vergeben an die Architekturfabrik Neubrandenburg GmbH, Augustastraße 16, 17033 Neubrandenburg, mit der Option der Auftragserweiterung für die Leistungsphasen 5 - 8 in Höhe von 42.245,00 Euro.

 

Heizung/Lüftung/Sanitär (entscheidungszuständig Bürgermeister):

Es wurden nfros angefragt, vier Angebote gingen ein, der Auftrag in Höhe von 12.882,06 Euro ist zu vergeben an IBV Ingenieurbüro Versorgungstechnik B. Moede, Breite Straße 4, 17389 Anklam.

 

Elektro (entscheidungszuständig Bürgermeister):

Es wurden nfros angefragt, vier Angebote gingen ein, der Auftrag in Höhe von 12.035,56 Euro ist zu vergeben an Elektroplanung Dipl.-Ing. Ralph Geppert, Am Feldrain 60, 17039 Neverin.

 

Tragwerksplanung (entscheidungszuständig Bürgermeister):

Es wurden dreiros angefragt, drei Angebote gingen ein, der Auftrag in Höhe von 10.115,03 Euro ist zu vergeben an Prenzlauer Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. D. Werner & Dipl.-Ing. N. Preß, Ahornweg 5, 17291 Prenzlau.

 

Die Ausführung der Bauleistungen ist technisch anspruchsvoll. Hier ist bautechnisches Augenmaß und absolutes Verständnis für die auszuführenden Arbeiten notwendig. Eine gute fachliche Zusammenarbeit zwischen den ausführenden Baufirmen und den Planungsbüros ist Voraussetzung für die Umsetzung der Planung.

 

Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031 könnten Beschränkte Ausschreibungen der einzelnen Gewerke unter Angebotsaufforderung an fünf mögliche Bieter durchgeführt werden, da die Werte der jeweils zu vergebenden Leistungen 1.000.000 Euro nicht übersteigt. Es wird vorgeschlagen, die Aufträge im Wege der Beschränkten und/oder Öffentlichen Ausschreibung an entsprechende Fachfirmen zu vergeben.

 

Gemäß § 5 Absatz 5 a) der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibungen nach VOB/UVgO im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro, soweit der Auftrag auf eine einmalige Leistung gerichtet ist.

Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf 580.954,05 Euro brutto, die Kosten für die Ausstattung betragen laut Schätzung 30.120,00 Euro brutto. Es werden Lose für die einzelnen Gewerke gebildet. Keines der Lose wird den Wert von 500.000 Euro übersteigen.

 

Mit der Entscheidung zur Einleitung eines Verfahrens nach § 5 Absatz 5 a) der Hauptsatzung wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. r die Maßnahme „Neubau Strandservice-Station" wird der Planungsleistungsvergabe r die Objektplanung Gebäude und Innenräume an die Architekturfabrik Neubrandenburg GmbH, Augustastraße 16, 17033 Neubrandenburg, zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
  2. Den erforderlichen Beschränkten bzw. Öffentlichen Ausschreibungen zur Durchführung der Baumaßnahme „Neubau Strandservice-Station" wird zugestimmt.
  3. Mit der Entscheidung zur Einleitung der Vergabeverfahren wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
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