Drucksache - DS-22/0223

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde zum 31. Dezember 2020 gemäß Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sind Bestandteile der Unterlagen zum Jahresabschluss.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

- Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beträgt

983.108,93 Euro.

-  Das Jahresergebnis 2020 beträgt                                                    

0,00 Euro.

Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO-Doppik wurde der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht.

- Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

30.241,19 Euro.

-  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember 2020 beträgt

                               -473.137,04 Euro.

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 GemHVO-Doppik konnte in der Finanzrechnung nicht erreicht werden.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 30. September 2021 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss und der Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 30. September 2021 durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde festgestellt.

 

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Anlagen

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