Drucksache - DS-22/0233

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Kurabgabesatzung in der Fassung vom 2. Dezember 2021 enthält einen redaktionellen Fehler.

 

§ 8 Entstehen und Fälligkeit der Kurabgabe wird wie folgt neu gefasst:

 

 

Abs. 2, Satz 1 - der § 5 Abs. 3 wird durch den § 6 Abs. 3 ersetzt

 

 

Abs. 5, Satz 1 - der § 5 Abs. 2 wird durch den § 6 Abs. 2 ersetzt

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde Kurabgabesatzung.

 

 

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Anlagen

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