Drucksache - DS-22/0240
Grunddaten
- Betreff:
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Vergabe von Planungsleistungen und Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren von Bauleistungen zum Vorhaben "Digitalisierung der Schulen der Stadt Seebad Ueckermünde", Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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05.04.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.06.2022
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Begründung
Begründung:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen für die Digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung trägerneutraler lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen (Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern DigitalPaktFöRL M-V vom 23. Oktober 2019).
Voraussetzung von Zuwendungen für Maßnahmen ist, dass für alle Schulen in Trägerschaft eines Schulträgers, die vom Antrag auf Zuwendung umfasst sind, ein Medienentwicklungsplan des Schulträgers sowie entsprechende Medienbildungskonzepte der Schulen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind für die Haff-Grundschule sowie die Regionale Schule der Stadt Seebad Ueckermünde gegeben.
Im Mai 2020 wurde die Lünse Ingenieurbüro GmbH gebeten, ein Angebot zur Erarbeitung der Planungsgrundlage gemäß § 650p Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Erstellung eines Elektro und Datenleitungsnetzes für interaktive Tafeln und IT-Ausstattung in der Haff-Grundschule sowie in den Gebäuden der Regionalen Schule zu unterbreiten. Im Ergebnis dieser Vorbefassung ergaben sich Gesamtkosten in Höhe von 536.530 Euro brutto (davon für Planungsleistungen 123.030 Euro und für Bauleistungen 413.500 Euro). Unter Berücksichtigung der derzeitigen Konjunkturlage kann von einer Preissteigerung in Höhe von 50 Prozent ausgegangen werden mit der Folge, dass die Gesamtkosten auf 804.800 Euro brutto steigen (davon für Planungsleistungen 184.500 Euro und für Bauleistungen 620.300 Euro).
Gemäß EU-Vergaberecht können unter Beachtung der Schwellenwerte von 2021 die Planungsleistungen sowie die Bauaufträge national ausgeschrieben werden (Schwellenwerte 2020/2021 Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 214.000 Euro, Bauaufträge 5.350.000 Euro).
Die Planungsleistungen (Leistungsphasen 3 bis 9) für die Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021, KG 440 Starkstromanlagen sowie KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, wurden gemäß § 14 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Nachfolgende Planungsbüros wurden im Oktober 2021 zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Schäfer Ingenieurbüro für technische Gesamtplanung, Torgelow
Ingenieurbüro für Elektrotechnik Dieter Dorn, Ferdinandshof
Lünse Ingenieurbüro GmbH, Ueckermünde
Die Eröffnung der Angebote erfolgte am 22. November 2021 um 10:00 Uhr. Es gingen nachfolgende Angebote ein:
Bieter 1: Schäfer Ingenieurbüro für technische Gesamtplanung 120.731,24 Euro brutto
Bieter 2: Ingenieurbüro für Elektrotechnik Dieter Dorn 121.772,31 Euro brutto
Bieter 3: Lünse Ingenieurbüro GmbH 119.112,05 Euro brutto
Nach Prüfung und Wertung sollen die Honorarverträge für die Leistungsphasen 3 bis 9 mit der Lünse Ingenieurbüro GmbH wie folgt abgeschlossen werden:
Haff-Grundschule: 41.213,14 Euro brutto
Regionale Schule: 77.898,05 Euro brutto
Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über den Abschluss von Verträgen nach HOAI von 25.001 bis 50.000 Euro. Die Entscheidung über den Abschluss des Honorarvertrages für die Haff-Grundschule wird demnach durch den Hauptausschuss getroffen.
Die Vertragssumme für den Honorarvertrag für die Regionale Schule übersteigt die festgelegte Wertgrenze von 50.000 Euro. Somit obliegt die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages über diese Planungsleistungen der Stadtvertretung.
Die Ausführung der Bauleistungen ist technisch anspruchsvoll. Hier ist bautechnisches Augenmaß und absolutes Verständnis für die auszuführenden Arbeiten notwendig. Eine gute fachliche Zusammenarbeit zwischen der ausführenden Baufirma und dem Planungsbüro ist Voraussetzung für die Umsetzung der Planung.
Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031 könnten beschränkte Ausschreibungen einzelner Gewerke unter Angebotsaufforderung an fünf mögliche Bieter durchgeführt werden, da der Wert der zu vergebenden Leistung 1.000.000 Euro nicht übersteigt. Es wird vorgeschlagen, die Aufträge im Wege der beschränkten und/oder öffentlicher Ausschreibung an eine entsprechende Fachfirma zu vergeben.
Gemäß § 5 Absatz 5 a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibungen nach VOB im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro, soweit der Auftrag auf eine einmalige Leistung gerichtet ist. Im vorliegenden Fall ist die Stadtvertretung entscheidungszuständig, da der voraussichtliche Wert der zu vergebenden Bauleistungen oberhalb dieser Wertgrenze liegt.
Mit der Entscheidung zur Einleitung eines Verfahrens nach § 5 Absatz 5 a) der Hauptsatzung wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Hauptausschuss stimmt der Planungsleistungsvergabe für die Maßnahme „Digitalisierung der Schulen der Stadt Seebad Ueckermünde, hier Erstellung eines Elektro und Datenleitungsnetzes für interaktive Tafeln und IT-Ausstattung in der Haff-Grundschule“ an die Lünse Ingenieurbüro GmbH, Rosenmühler Weg 15, 17373 Ueckermünde, im Wert von 41.213,14 Euro zu.
- Die Stadtvertretung stimmt der Planungsleistungsvergabe für die Maßnahme „Digitalisierung der Schulen der Stadt Seebad Ueckermünde, hier Erstellung eines Elektro und Datenleitungsnetzes für interaktive Tafeln und IT-Ausstattung in der Regionalen Schule“ an die Lünse Ingenieurbüro GmbH, Rosenmühler Weg 15, 17373 Ueckermünde, im Wert von 77.898,05 Euro zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge in Anlehnung an die HOAI 2021 in einem Gesamtwert von 119.112,05 Euro abzuschließen.
- Die Stadtvertretung stimmt den erforderlichen Beschränkten bzw. Öffentlichen Ausschreibungen zur Durchführung der Baumaßnahmen zu.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung der Vergabeverfahren wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
