Drucksache - DS-22/0251

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Im Zuge der Umsetzung der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz werden eine Vielzahl von Tätigkeiten, die durch die Stadt Seebad Ueckermünde erbracht werden, ab dem 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig. Die Überlassung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nimmt dabei einen gewichtigen Stellenwert ein.

 

In diesem Zusammenhang gibt es eine einheitliche Auffassung, sowohl das Nutzungsentgelt als auch die Miete für das Abstellen von Fahrzeugen in Garagen geringfügig anzuheben. Die letzte Erhöhung des Nutzungsentgeltes erfolgte 2017. Der Vergleich mit unseren Nachbargemeinden hat keine größeren Abweichungen erkennen lassen. Hinzu kommt, dass eine Garage einen persönlichen Vorteil für den Nutzer darstellt, so dass hier auch ein entsprechendes Entgelt entrichtet werden sollte.

 

Es wird vorgeschlagen, bei Garagen das bisherige jährliche Nutzungsentgelt von 72,00 auf 84,00 Euro netto anzuheben, was einer Erhöhung von 16,666 % (brutto 38,833%) entspricht. Dieser Prozentsatz ist auf die anderen Tarife mit kleineren Rundungen angepasst worden.

 

Im Folgenden stellt die Tabelle das bisherige und künftige Nutzungsentgelt dar:

 

bisherige Tarife einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 % ab 01.01.2023:

 

 

Bezeichnung

 

 

Zahlungsart

 

Betrag bisher netto

 

19 % USt

 

Betrag       brutto

 

 

in Euro

Garage

 

Nutzungsentgelt/jährlich

72,00

13,68

85,68

Anhängergarage

 

Nutzungsentgelt/jährlich

50,00

9,50

59,50

Garage

 

Miete/monatlich

22,00

4,18

26,18

Anhängergarage

 

Miete/monatlich

15,00

2,85

17,85

 

neue Tarife einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 % ab 01.01.2023:

 

 

Bezeichnung

 

 

Zahlungsart

 

Betrag     neu netto

 

19 % USt

 

Betrag   brutto

 

 

in Euro

Garage

 

Nutzungsentgelt/jährlich

84,00

15,96

99,96

Anhängergarage

 

Nutzungsentgelt/jährlich

58,00

11,02

69,02

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Nutzungsentgelte für Garagen auf städtischem Grund und Boden sowie die Anpassung der Miete für städtische Garagen werden ab dem 1. Januar 2023 wie dargestellt neu festgesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenwertig verfügt die Stadt Seebad Ueckermünde über 441 Nutzungsverträge für Garagen, 23 Nutzungsverträge für Anhängergaragen, 66 Mietverträge für Garagen und 9 Mietverträge für Anhängergaragen. Durch die Erhöhung der netto Entgelte ist mit einer Mehreinnahme von 5.476,00 Euro ab 2023 zu rechnen.

 

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