Drucksache - DS-22/0250

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Im Zuge der Umsetzung der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz werden eine Vielzahl von Tätigkeiten, die durch die Stadt Seebad Ueckermünde erbracht werden, ab dem 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig. Zu den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zählen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UstG die Vermietung bzw. Verpachtung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Als Fahrzeuge sind vor allem Gegenstände anzusehen, die zur Beförderung von Personen und Güter zu Lande, zu Wasser oder in der Luft dienen. Damit ergibt sich zukünftig auch eine Umsatzsteuerpflicht für die Nutzungsüberlassung von Grundstücken mit Bootsliegeplätzen.

 

In diesem Zusammenhang gibt es eine einheitliche Auffassung, das Nutzungsentgelt für die Bootsliegeplätze geringfügig anzuheben.

 

Es wird vorgeschlagen, für kleinere bis mittlere Boote das jährliche Nutzungsentgelt von 76,50 auf 100,00 Euro netto anzuheben und für größere Boote von 102,00 auf 125,00 Euro netto zu erhöhen. Das entspricht bei den kleineren bis mittleren Booten einer Erhöhung von 30,719 % (brutto 55,555 %) und bei den größeren Booten einer Erhöhung von 22,549 % (brutto 45,833 %). Die Definition für kleine bis mittlere Boote und größere Boote wird genau festgeschrieben. Die Veranlagung der Beträge erfolgt nach einer Kategorie für den gesamten Sportbootverein unabhängig von der wechselnden Belegung der Liegeplätze.

 

Im Folgenden stellt die Tabelle das bisherige und künftige Nutzungsentgelt dar:

 

bisherige Tarife einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 % ab 01.01.2023:

 

 

Bezeichnung

 

 

Zahlungsart

 

Betrag bisher netto

 

19 % USt

 

Betrag    brutto

 

 

in Euro

Kleinere bis mittlere Boote

 

Nutzungsentgelt/jährlich

76,50

14,54

91,04

Größere Boote

 

Nutzungsentgelt/jährlich

102,00

19,38

121,38

 

 

Neue Tarife einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 % ab 01.01.2023:

 

 

Bezeichnung

 

 

Zahlungsart

 

Betrag     neu netto

 

19 % USt

 

Betrag brutto

 

 

in Euro

Kleinere bis mittlere Boote

 

Nutzungsentgelt/jährlich

100,00

19,00

119,00

Größere Boote

 

Nutzungsentgelt/jährlich

125,00

23,75

148,75

 

 

 

Definition der Unterteilung kleinere, mittlere und größere Boote

Das Liegeplatzentgelt wird pro Sportbootverein gezahlt. Die Sportbootvereine werden nach der überwiegenden Größe der Boote veranlagt. Die Verträge sind mit den Sportbootvereinen geschlossen worden und nicht mit den einzelnen Bootsbesitzern. Daher kann nicht auf jeden einzelnen Bootsbesitzer und deren Bootsgröße eingegangen werden.

 

Zu den kleineren und mittleren Booten zählen die Boote bis ca. 6 m Länge als Richtwert.

Betroffen sind davon die Sportbootvereine:

  • Bootsclub „Kastanienallee e.V.“
  • Interessengemeinschaft Hafen Bellin e.V.
  • Köhnscher Kanal IV e.V.
  • Sportbootverein „Köhnscher Kanal V“ e.V.
  • Bootshafen „Schwarzer Weg“ Ueckermünde e.V.
  • „Sportbootgemeinschaft Bellin“ e.V.

 

Zu den größeren Booten zählen die Boote ab ca. 6 m Länge als Richtwert.

Betroffen sind davon die Sportbootvereine:

  • Interessengemeinschaft Bootshafen „Köhnscher Kanal“ e. V.
  • IG „Sportboothafen Neuendorf“ e.V.
  • Segelsportverein „Blau-Wie?“ Ueckermünde e.V.
  • Yachtclub „Pommerscher Greif“ e. V.
  • Seesportclub Vorpommern e.V.

 

Eine Sonderstellung nehmen zwei Sportbootvereine ein. In diesen Vereinen liegen kleine bis mittlere Boote. Da aber jeder Bootsbesitzer eine eigene Parzelle hat, meist mit einer kleinen Hütte darauf, wird der Betrag für die größeren Boote festgelegt.

Betroffen sind davon die Sportbootvereine:

  • Bootshafen „Köhnscher Kanal II“ e. V.
  • Sportbootverein „Köhnscher Kanal III“ e.V.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Nutzungsentgelte für Bootsliegeplätze der Vereine werden ab dem 1. Januar 2023 wie dargestellt neu festgesetzt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gegenwertig verfügt die Stadt Seebad Ueckermünde über 13 Nutzungsverträger Bootsliegeplätze mit Vereinen. Durch die Erhöhung der Netto-Entgelte ist mit einer Mehreinnahme von 8.036,50 Euro ab 2023 zu rechnen.

 

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