Drucksache - DS-22/0251
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung der Nutzungsentgelte für Garagen auf städtischem Grund und Boden sowie Anpassung der Miete für städtische Garagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.06.2022
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.06.2022
|
Begründung
Begründung:
Im Zuge der Umsetzung der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz werden eine Vielzahl von Tätigkeiten, die durch die Stadt Seebad Ueckermünde erbracht werden, ab dem 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig. Die Überlassung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nimmt dabei einen gewichtigen Stellenwert ein.
In diesem Zusammenhang gibt es eine einheitliche Auffassung, sowohl das Nutzungsentgelt als auch die Miete für das Abstellen von Fahrzeugen in Garagen geringfügig anzuheben. Die letzte Erhöhung des Nutzungsentgeltes erfolgte 2017. Der Vergleich mit unseren Nachbargemeinden hat keine größeren Abweichungen erkennen lassen. Hinzu kommt, dass eine Garage einen persönlichen Vorteil für den Nutzer darstellt, so dass hier auch ein entsprechendes Entgelt entrichtet werden sollte.
Es wird vorgeschlagen, bei Garagen das bisherige jährliche Nutzungsentgelt von 72,00 auf 84,00 Euro netto anzuheben, was einer Erhöhung von 16,666 % (brutto 38,833%) entspricht. Dieser Prozentsatz ist auf die anderen Tarife mit kleineren Rundungen angepasst worden.
Im Folgenden stellt die Tabelle das bisherige und künftige Nutzungsentgelt dar:
bisherige Tarife einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 % ab 01.01.2023:
Bezeichnung
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Zahlungsart |
Betrag bisher netto |
19 % USt |
Betrag brutto |
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| in Euro | ||
Garage
| Nutzungsentgelt/jährlich | 72,00 | 13,68 | 85,68 |
Anhängergarage
| Nutzungsentgelt/jährlich | 50,00 | 9,50 | 59,50 |
Garage
| Miete/monatlich | 22,00 | 4,18 | 26,18 |
Anhängergarage
| Miete/monatlich | 15,00 | 2,85 | 17,85 |
neue Tarife einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 % ab 01.01.2023:
Bezeichnung
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Zahlungsart |
Betrag neu netto |
19 % USt |
Betrag brutto |
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| in Euro | ||
Garage
| Nutzungsentgelt/jährlich | 84,00 | 15,96 | 99,96 |
Anhängergarage
| Nutzungsentgelt/jährlich | 58,00 | 11,02 | 69,02 |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenwertig verfügt die Stadt Seebad Ueckermünde über 441 Nutzungsverträge für Garagen, 23 Nutzungsverträge für Anhängergaragen, 66 Mietverträge für Garagen und 9 Mietverträge für Anhängergaragen. Durch die Erhöhung der netto Entgelte ist mit einer Mehreinnahme von 5.476,00 Euro ab 2023 zu rechnen.
