Drucksache - DS-22/0260

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Bereits in der Sitzung der Stadtvertretung am 03.03.2022 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Übernahme von einigen Leistungen der Kfz-Zulassungsbehörde durch die Stadt Ueckermünde beschlossen.

Der Landkreis hat nunmehr ein finales Vertragswerk zugesandt, welches jedoch im Wortlaut, aber nicht inhaltlich vom schon beschlossenen Vertrag abweicht. Einzige Ergänzung ist, dass zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Vertrag noch ein Vertrag über die Einhaltung des Datenschutzes bei der Nutzung der kreislichen Software eKoL-Kfz geschlossen wird. Dies ist dann aber Verwaltungssache.

Es wird darum gebeten, diesen neuen Vertrag als Grundlage für die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen Landkreis VG und Stadt Seebad Ueckermünde zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis zu.

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Anlagen

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