Drucksache - DS-22/0261
Grunddaten
- Betreff:
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Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.07.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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07.07.2022
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Begründung
Begründung:
Gemäß § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bestimmte Kriterien nicht mehr eingehalten werden können. Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die Bestimmungen über die Haushaltssatzung entsprechend. Diese Bestimmungen sind im § 45 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben. Lt. § 46 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. § 47 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und damit auch die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss.
Der Gesamtbetrag der Erträge wird von 16.400.500 Euro auf 16.276.000 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen von 16.786.500 Euro auf 16.976.100 Euro festgesetzt. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen beträgt 14.161.600 Euro von 13.922.900 Euro und der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschließlich der Auszahlung für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt 14.712.800 Euro von bisher 14.531.600 Euro. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt -551.200 von bisher -608.700 Euro. Damit wird eine Verbesserung des unterjährigen, negativen Saldos von 57.200 Euro erreicht.
Dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.315.100 Euro von bisher 8.755.300 Euro stehen dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.207.400 Euro von 8.112.600 Euro gegenüber. Der Saldoder Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 107.700 Euro von bisher 642.700 Euro. Das entspricht einer Verringerung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 535.000 Euro.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht verändert.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert und bleibt auf 1.392.000 Euro festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen hat sich mit der Nachtragshaushaltssat-zung nicht verändert.
Die Hebesätze für die Realsteuern haben sich nicht verändert und sind wie folgt festgesetzt worden:
Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 300 v. H.
Grundsteuer B für die Grundstücke auf 380 v. H.
Gewerbesteuer auf 400 v. H.
Die weiteren Vorschriften haben sich nicht verändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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