Drucksache - DS-22/0266

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Auf Grundlage des § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) hlen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Ueckermünde aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren den Stellvertreter des Ortswehrführers. Er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Über die Ernennung sowie über die vorzeitige Entlassung entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Kamerad Kevin Krause wurde am 03. März 2019 auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 28.rz 2019 der Wahl einstimmig zugestimmt (vgl. DS-19/0339). Sodann wurde Herr Kevin Krause auf der Grundlage des § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG r die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Mit Schreiben vom 30. Juni 2022, eingegangen bei der Stadt Seebad Ueckermünde per E-Mail am 30. Juni 2022, erklärte der stellvertretende Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Kevin Krause, seinen vorzeitigen Rücktritt zum 30. Juni 2022, siehe Anlage. Die Amtszeit und damit das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortswehrführers wäre regulär erst am 27.rz 2025 beendet gewesen.

 

Der Antragsteller ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen, wenn er seine Entlassung in schriftlicher Form entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 1 des Beamtengesetzesr das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) i.V.m. § 23 Absatz 1 Nr. 4 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), jeweils in der aktuellen Fassung, verlangt. Die Entlassung ist grundsätzlich zu dem Zeitpunkt zu verfügen, zu dem sie der Ehrenbeamte beantragt hat. Herr Kevin Krause ist daher auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde vorzeitig zum 30. Juni 2022 zu entlassen.

Herrn Krause ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.

 

Nach § 12 Absatz 9 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, hier des stellvertretenden Ortswehrführers, eine Ersatzwahl durchzuführen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der stellvertretende Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Kevin Krause, wird auf eigenen Antrag vorzeitig zum 30. Juni 2022 abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

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Anlagen

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