Drucksache - DS-22/0266
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde verbunden mit der vorzeitigen Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 30.06.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
FA Bau, Ordnung und Sicherheit
|
Vorberatung
|
|
|
16.08.2022
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2022
|
Begründung
Begründung:
Kamerad Kevin Krause wurde am 03. März 2019 auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 28. März 2019 der Wahl einstimmig zugestimmt (vgl. DS-19/0339). Sodann wurde Herr Kevin Krause auf der Grundlage des § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2022, eingegangen bei der Stadt Seebad Ueckermünde per E-Mail am 30. Juni 2022, erklärte der stellvertretende Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Kevin Krause, seinen vorzeitigen Rücktritt zum 30. Juni 2022, siehe Anlage. Die Amtszeit und damit das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortswehrführers wäre regulär erst am 27. März 2025 beendet gewesen.
Der Antragsteller ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen, wenn er seine Entlassung in schriftlicher Form entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) i.V.m. § 23 Absatz 1 Nr. 4 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), jeweils in der aktuellen Fassung, verlangt. Die Entlassung ist grundsätzlich zu dem Zeitpunkt zu verfügen, zu dem sie der Ehrenbeamte beantragt hat. Herr Kevin Krause ist daher auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde vorzeitig zum 30. Juni 2022 zu entlassen.
Herrn Krause ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.
Nach § 12 Absatz 9 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, hier des stellvertretenden Ortswehrführers, eine Ersatzwahl durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
179,8 kB
|
