Drucksache - DS-22/0267
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Planungsleistungen und Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren von Bauleistungen zum Vorhaben "Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest", Parkweg 4 in 17373 Ueckermünde, Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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16.08.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.09.2022
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Begründung
Begründung:
Bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des vorgefundenen Hausschwammes wurde festgestellt, dass die betroffenen Bereiche umfangreicher sind als ursprünglich vermutet. Nachdem die Kita-Kinder in den Räumen des Freizeitzentrums untergebracht und große Bereiche der Wände und Decken geöffnet wurden, wurde bei der Inaugenscheinnahme der vorhandenen Bausubstanz beschlossen, die derzeitige Situation zu nutzen und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Auf Grund der Dringlichkeit wurde auf öffentliche Ausschreibungen der Planungsleistungen verzichtet und es wurden Architekten/Ingenieure hinzugezogen, welche sich zeitnah für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen bereit erklärt haben.
Im Mai 2022 wurden nachfolgende Planungsbüros gebeten, den Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten zu ermitteln und eine entsprechende Kostenschätzung einschließlich Honorarberechnung durchzuführen. Diese lagen im Juni 2022 vor.
Architekturbüro Roth, Belliner Straße 34 c, 17373 Ueckermünde
KG 300 Bauwerk/Baukonstruktion 326.885 Euro brutto
KG 700 Baunebenkosten 72.965 Euro brutto
Ingenieurbüro Pingel, Pasewalker Straße 1, 17358 Torgelow
KG 400 Technische Anlagen Elektro: 115.820 Euro brutto
KG 700 Baunebenkosten 37.980 Euro brutto
Ingenieurbüro Bernold Moede, Breite Straße 4, 17389 Anklam
KG 400 Technische Anlagen HLS: 74.265 Euro brutto
KG 700 Baunebenkosten 13.060 Euro brutto
Im Ergebnis der Kostenschätzungen ergaben sich Gesamtkosten in Höhe von 644.145 Euro brutto, aufgeschlüsselt für Baunebenkosten (Planungsleistungen und Gebühren) 127.175 Euro sowie für Bauleistungen 516.970 Euro. Diese Kostenschätzung wurde unter Berücksichtigung der derzeitigen Konjunkturlage erstellt.
Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über den Abschluss von Verträgen nach HOAI von 25.001 bis 50.000 Euro. Bei diesem Bauvorhaben betrifft dies die Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro, Leistungsphasen 2 bis 8 (37.980 Euro). Die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, Leistungsphasen 2 bis 8, fällt wegen des Wertes von 13.060 Euro in die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters. Die Vertragssumme für den Honorarvertrag Objektplanung Gebäude übersteigt die festgelegte Wertgrenze von 50.000 Euro. Somit obliegt die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages über diese Planungsleistungen der Stadtvertretung.
Gemäß des EU-Vergaberechtes können unter Beachtung der Schwellenwerte von 2022 die Bauaufträge national ausgeschrieben werden (Schwellenwerte 2022/2023 Bauaufträge öffentlicher Auftraggeber 5.382.000 Euro).
Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031 könnten beschränkte Ausschreibungen einzelner Gewerke unter Angebotsaufforderung an fünf mögliche Bieter durchgeführt werden, da der Wert der zu vergebenden Leistung 1.000.000 Euro nicht übersteigt. Es wird vorgeschlagen, die Aufträge im Wege der beschränkten und/oder öffentlicher Ausschreibung an eine entsprechende Fachfirma zu vergeben.
Gemäß § 5 Absatz 5 a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibungen nach VOB im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro, soweit der Auftrag auf eine einmalige Leistung gerichtet ist. Im vorliegenden Fall ist die Stadtvertretung entscheidungszuständig, da der voraussichtliche Wert (516.970 Euro) der zu vergebenden Bauleistungen oberhalb dieser Wertgrenze liegt.
Mit der Entscheidung zur Einleitung eines Verfahrens nach § 5 Absatz 5 a) der Hauptsatzung wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Hauptausschuss stimmt der Planungsleistungsvergabe für die Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest", hier Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro, Leistungsphasen 2 bis 8, an das Ingenieurbüro Pingel, Pasewalker Straße 1, 17358 Torgelow im Wert von 37.981,24 Euro zu.
- Die Stadtvertretung stimmt der Planungsleistungsvergabe für die Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest", hier Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 bis 9, an das Architekturbüro Roth, Belliner Straße 34 c, 17373 Ueckermünde, im Wert von 72.965,66 Euro zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge in Anlehnung an die HOAI 2021, in einem Gesamtwert von 124.009,41 Euro abzuschließen, einschließlich des Planungsvertrages für die Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest", hier Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, Leistungsphasen 2 bis 8 mit dem Ingenieurbüro Bernold Moede, Breite Straße 4, 17389 Anklam im Wert von 13.062,51 Euro.
- Die Stadtvertretung stimmt den erforderlichen Beschränkten bzw. Öffentlichen Ausschreibungen zur Durchführung der Baumaßnahmen zu.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung der Vergabeverfahren wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach den durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest" können die benötigten finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2022 auf Grundlage des Nachtragshaushaltsplanes (vgl. DS-22/0261) bereitgestellt werden.
