Drucksache - DS-22/0270

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Der bestehende Konzessionsvertrag mit der E.DIS Netz GmbH über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Gas im Stadtgebiet dient, endet zum 19.12.2025. Gemäß §§ 46 ff EnWG sind die Gemeinden verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben.

 

Die Bekanntmachung hierzu erfolgte elektronisch im Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz am 29. April 2022 unter dem AZ: 220412029716. Bis zum Ende des Verfahrens hat die E.DIS GmbH die einzige Interessenbekundung eingereicht.

 

Im vorliegenden Vertrag ist als Höhe der vom künftigen Konzessionär zu zahlende Konzessionsabgabe der jeweils zulässige Höchstbetrag bestimmt. Auch beim Kommunalrabatt wird der jeweils höchstzulässige Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag für den Netzzugang gewährt.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss des Konzessionsvertrages/Wegenutzungsver-

trages für Gas (Anlage) mit der E.DIS Netz GmbH mit Wirkung vom 20.12.2025 und einer

20-jährigen Laufzeit zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den o.g. Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Anlagen

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