Drucksache - DS-22/0274

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Der Stadt Seebad Ueckermünde liegt ein Antrag auf Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung im Grünen Weg vor. Das Plangebiet weist eine Fläche von knapp unter 10.000 m² auf. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche straßenbegleitend als Wohnbaufläche und im dahinter liegenden Teil als naturbelassene Grünfläche dargestellt.

Da die Grundfläche (bebaubare Fläche) des Plangebietes weniger als 10.000 m² aufweist, hier eine Wohnnutzung geplant ist und sich die Fläche an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, kann das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, in Verbindung mit § 13 a BauGB beschleunigt ohne Umweltbericht durchgeführt werden. Weiterhin wird durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Landesrecht unterliegen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB sogenannten Schutzgüter sowie, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallbetriebe) zu beachten sind.

Baurecht kann nur über einen Bebauungsplan geschaffen werden. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über den Grünen Weg.

Die Kosten für die Planung werden durch die Antragsteller getragen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. r das Gebiet im Grünen Weg soll ein Bebauungsplan gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 48/1 tlw., 47 tlw., 46 tlw. der Flur 12, Gemarkung Ueckermünde. Er wird wie folgt umgrenzt:

 

im Nordosten: durch Ackerland und einen Graben (Flurstück 45),

im dosten: durch Ackerland, vegetationslose Fläche und ein stehendes Gewässer (Flurstücke 46 tlw., 47 tlw. und 48/1 tlw.)

im dwesten und Nordwesten: durch den Grünen Weg (Flurstück 49/1).

 

Auch diese Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 12.

 Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes ist im Lageplan, der als Anlage beigefügt ist, dargestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung mit Wohngebäuden planungsrechtlich sichern.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach den §§ 13 Absatz 2 Nr. 1, 13 a und 13 b BauGB abgesehen.
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Anlagen

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