Drucksache - DS-22/0276-1

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

In der Sitzung am 04.03.2021 sprachen sich die Stadtvertreter einstimmig für den Bau einer Skateranlage am Standort nördlich des Busbahnhofes, Wiese zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Busbahnhof, aus (vgl. Drucksache Nr. DS-21/0121). Das Ausbaukonzept der Skateranlage wurde zuvor u.a. in der Sitzung des Fachausschusses Bau, Ordnung und Sicherheit am 22.02.2021 vorgestellt.

Seit dem 18.08.2022 liegt für das Vorhaben die Baugenehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald vor. Für die Erfüllung darin erteilter naturschutzrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Auflagen ist 2022 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 38.000 Euro notwendig. Die Kompensation des Eingriffs in den Naturraum ist nur über den Erwerb von Ökokontenpunkten im Gegenwert von etwa 24.000 Euro durchführbar. Für den geforderten Bau von Lärmschutzanlagen sind 2022 Planungsleistungen im Wert von 14.000 Euro erforderlich. Diese zusätzlichen Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung im Juli 2021 für den Haushaltsplan 2022 nicht vorhersehbar und konnten folglich nicht im Etat berücksichtigt werden.

Am 06.09.2022 wurde das Los 2 Errichtung einer Skateranlage - Tiefbau, Grün - nach öffentlicher Ausschreibung submittiert. Das Ausschreibungsergebnis lag mit 365.326,24 Euro wegen kriegs- und wirtschaftlich bedingter Preiserhöhungen mit 95.195,80 Euro über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros SKH vom Mai 2022. Zur Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Pawlak GmbH & Co. Garten- und Landschaftsgestaltung KG Ueckermünde, ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 96.000 Euro erforderlich. Eine erneute Ausschreibung wäre für einen kurzfristigen Baubeginn (in Abhängigkeit zum beauftragten Los 1) grundsätzlichglich, jedoch sind tiefere Angebotspreise auf dem Markt gegenwärtig nicht erzielbar. Weitere Preiserhöhungen wurden durch den Handel in Anbetracht der Energiekrise bereits angekündigt.

Die Deckung der Mehrauszahlungen in Höhe von insgesamt 134.000 Euro aus dem Produktkonto 55101.096012, Investitionsnummer 5510121002 (Skater- und BMX-Anlage), kann durch Minderauszahlungen aus dem Produktkonto 55101.096012, Investitionsnummer 5510121003 (Historisches Hafenensemble Kogge UCRA), erfolgen.

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über zusätzliche (überplanmäßige) Auszahlungen im Finanzhaushalt von 15.001 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall zu entscheiden. Im vorliegenden Fall liegt die Höhe der zusätzlichen (überplanmäßigen) Auszahlung im Finanzhaushalt über 50.000 Euro, folglich hat die Stadtvertretung darüber zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 134.000 Euro zur Erfüllung erteilter Auflagen gemäß Baugenehmigung zum Bau der Skater-Anlage und zur Erteilung des Bauauftrages r Los 2 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Pawlak GmbH & Co. Garten- und Landschaftsgestaltung KG, wird zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bisher wurden mit dem beauftragten Los 1 Betonbau (165.853,39 Euro) und den vergebenen Planungsleistungen (77.908,21 Euro) Haushaltsmittel in Höhe von 243.761,60 Euro für die Skateranlage aufgewendet oder sind auftragsgebunden.

r das am 06.09.2022 submittierte Los 2 Tiefbau sind im Haushalt noch 271.179 Euro auf der Kostenstelle 55101.21002 verfügbar. Mit dem Ausschreibungsergebnis vom 06.09.2022 sindr den Bau der Anlage (Los 2) zusätzlich 96.000 Euro als überplanmäßige Auszahlungr das Haushaltsjahr 2022 erforderlich. r die Erfüllung der durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit der Baugenehmigung vom 18.08.2022 erteilten Auflagen kommen weitere 38.000 Euro als überplanmäßige Auszahlung hinzu. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand (Los 3, Schätzung etwa 40.000 Euro) und der Realisierung der Lose 1 (Betonbau) und 2 (Tiefbau) wird die Skateranlage im Jahr 2023 (Zielstellung Juni) fertiggestellt.

Die Förderung aus dem Vorpommern-Fonds würde gegenwärtig 50.000 Euro betragen. Die rderung nach der Sportstättenrichtlinie würde derzeit 120.000 Euro (abzüglich des städtischen Kofinanzierungsanteils von rund 30.000 Euro) betragen. Mit Feststellung des Submissionsergebnisses Los 2 Tiefbau wird hier wegen zusätzlicher Auflagen durch die Bauaufsichtsbehörde und erfolgter Preissteigerungen ein entsprechender Änderungsantrag noch gestellt. Ob jedoch höhere Zuwendungen erfolgen, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht sicher. Aktuell stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

 

Los 1 Betonbau: 165.853,39 Euro (Auftrag erteilt)

Los 2 Tiefbau: 365.326,24 Euro (nach Submission)

Los 3 Lärmschutz:  40.000,00 Euro (nur Schätzung)

Planungsleistungen:  91.908,21 Euro (einschließlich 14.000 Euro Planung Lärmschutz)

Naturschutz:  24.000,00 Eurokokontopunkte)

Gesamtkosten: 687.087,84 Euro

 

./. Vorpommern-Fonds:  50.000,00 Euro

./. Sportstättenrichtlinie:  90.000,00 Euro (ohne städtischen Kofinanzierungsanteil)

 

= städtischer Eigenanteil: 547.087,84 Euro

 

Werden weitere Zuwendungen bewilligt, stellt sich die Finanzierung im günstigsten Fall wie folgt dar:

 

Gesamtkosten: 687.087,84 Euro

 

./. Vorpommern-Fonds   50.000,00 Euro

./. Sportstättenrichtlinie  206.200,00 Euro (ohne städtischen Kofinanzierungsanteil)

 

= städtischer Eigenanteil: 430.887,84 Euro

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