Drucksache - DS-22/0290
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-39 "Wohnen in der Wiesenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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15.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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01.12.2022
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Begründung
Begründung:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Schaffung von Baurecht zur Fertigstellung der geplanten Wohnbebauung im Planbereich. Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 30.06.2022 gefasst. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 04.10.2022 statt. Während dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde als Behörde mit Schreiben vom 29.08.2022 beteiligt. Gegen die geplante Änderung wurden keine Einwände vorgebracht, daher wird auf die Abwägung verzichtet. Der Bebauungsplan ist durch die Stadtvertretung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V, S.1033), beschließt die Stadtvertretung Ueckermünde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-39 „Wohnen in der Wiesenstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet in Ueckermünde, Grundstück Wiesenstraße 10 und 11 in Ueckermünde, gelegen auf dem Flurstück 253/8, Flur 5, Gemarkung Ueckermünde, umgrenzt im Nordosten durch die Wiesenstraße (Flurstück 251/1), im Südosten durch die Wohngrundstücke Wiesenstraße 8 und 9 (Flurstücke 253/2, 253/6, 270/3, 270/4 und 270/6), im Südwesten durch ein Gartengrundstück und Brachflächen (Flurstücke 270/9 und 270/11) und im Nordosten durch das Wohngrundstück Wiesenstraße 12 und Wohnnebenflächen (Flurstücke 253/4 und 253/9) (Die Flurstücke befinden sich in der Flur 5, Gemarkung Ueckermünde.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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501,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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457,6 kB
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