Drucksache - DS-22/0291
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss eines HOAI-Vertrages für die Planungsleistung "Ausbau Schafbrückweg 4. BA" und überplanmäßige Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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15.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
Der Abschnitt des Schafbrückweges im Bereich Ahornweg bis Kückenteichgraben besteht aus verschlissenen DDR-Ortbetonplatten. Daher soll dieser Straßenabschnitt in Asphaltbauweise 2023 neu ausgebaut werden. Für die Maßnahme sind Fördermittel nach der Kommunalen Straßenbaurichtlinie (KommStraBau) in Höhe von 80 % durch das Straßenbauamt Neustrelitz in Aussicht gestellt. Für die Maßnahme sind zunächst Planungsleistungen (freiberufliche Leistungen) erforderlich.
Gemäß Ziffer 2.2.2 i.V.m. Ziffer 1.1.2 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE M-V) vom 12. Dezember 2018 - V130 - 611-00020-2018/031 - (AmtsBl. M-V 2018 S. 666), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14.07.2020 (AmtsBl. M-V 2020 S. 348), können freiberufliche Leistungen im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000 Euro nicht übersteigt. Wenn für die Bemessung des Preises eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist (zum Beispiel Honorarordnung für Architekten) kann darauf verzichtet werden, mehr als ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern (Ziffer 2.2.3 VgE M-V).
Die Planungsleistungsvergabe für die Verkehrsanlage soll in Anlehnung an die HOAI erfolgen. Zur Angebotsabgabe wurde das Büro Kutiwa projekt GmbH, Pasewalker Straße 18, 17098 Friedland, aufgefordert.
Für die Planung der Verkehrsanlagen des 4. Bauabschnittes Schafbrückweg wurde durch die Kutiwa projekt GmbH ein Angebot in Höhe von 43.113,84 Euro abgegeben. Das Angebot ist wirtschaftlich und angemessen. Folglich wird empfohlen, mit dem Unternehmen einen Ingenieurvertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen.
Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über den Abschluss von Verträgen nach HOAI von 25.001 bis 50.000 Euro.
Zur Deckung des Finanzbedarfes sind Mittel im Haushaltsplan 2022 auf dem Produktkonto 54100.096032, Investitionsnummer 5410017003 (Schafbrückweg, 4. BA), in Höhe von 26.302,88 Euro noch vorhanden. Die fehlenden Mittel in Höhe von 16.810,96 Euro können durch eine überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt werden.
Die Deckung der Mehrauszahlungen aus dem o.a. Produktkonto kann durch Minderauszahlungen aus dem Produktkonto 55101.096012, Investitionsnummer 5510121003 (Historisches Hafenensemble Kogge UCRA), erfolgen.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über zusätzliche (überplanmäßige) Auszahlungen im Finanzhaushalt von 15.001 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Für die Maßnahme „Ausbau Schafbrückweg, 4. BA“ wird der Planungsleistungsvergabe an die Kutiwa projekt GmbH, Pasewalker Straße 18, 17098 Friedland, zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 in Höhe von 43.113,84 Euro abzuschließen.
- Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 16.810,96 Euro für den Abschluss des Vertrages wird zugestimmt.
