Drucksache - DS-22/0287

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2021 der Stadt Seebad Ueckermünde, des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde sowie des Städtebaulichen Sondervermögens „Wohnumfeld-gestaltung Ueckermünde-Ost“ der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Waren (Müritz) haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. November 2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde entlastet den Bürgermeister der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V für das Haushaltsjahr 2021.

 

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