Drucksache - DS-22/0297

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Unser bisherige Versorger E.ON hat die Verträge für Stromlieferungen zum 31.12.2022 gekündigt. Sollten wir bis zum Jahresende 2022 keinen neuen Anbieter finden oder auf ein erneutes Angebot von E.ON eingehen, werden wir ab Januar 2023 in den Grundversorgungstarif fallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann allerdings niemand Aussagen dazu treffen, wieviel eine Kilowattstunde Strom in der Grundversorgung kosten wird. Wir haben bereits den derzeitigen Markt erkundet und dabei festgestellt, dass es schwer bis unmöglich werden wird, überhaupt einen Anbieter zu finden, der unseren Strombedarf decken kann. Somit wird der Wettbewerb überschaubar sein.

Von E.ON erhielten wir bereits zweimal Angebote für einen Neuvertrag. In beiden Angeboten war vermerkt, dass sich die Stadt innerhalb von wenigen Stunden bis maximal zwei Tagen entscheiden musste, das Angebot anzunehmen. Da wir beim Strom für alle städtischen Verbrauchsstellen inklusive Straßenbeleuchtung mit einem Betrag von weit über 300.000 Eurohrlich rechnen müssen (bislang ca. 125.000 Euro), wäre die Zuschlagserteilung für ein derartiges Angebot Sache der Stadtvertretung, die jedoch nicht innerhalb der Bindungsfrist eingeladen werden kann und zur Entscheidung zusammenkommen kann.

Auch eine gliche Übertragung der Entscheidungskompetenz durch Beschluss der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss (vgl. § 22 Absatz 2 KV M-V) rde an den gleichen Gründen scheitern, weil die Ladungsfrist auch bei einer Dringlichkeitssitzung noch drei Tage betragen würde (§ 29 Absatz 3 Kommunalverfassung M-V i.V.m. §§ 1 Absatz 2, 16 Absatz 1 Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ueckermünde). Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist lediglich für Corona bedingte Themen oder Umstände bis zum Jahresende 2022 zulässig.

 

Nach Auffassung der Verwaltung wäre die Übertragung der Entscheidungskompetenz für den Abschluss neuer Stromlieferverträge in der aktuellen Situation auf den Bürgermeister rechtlich und praktisch die beste Möglichkeit. Um die Entscheidung von Beginn an auf breitere Füße zu stellen, nnte der Bürgermeister innerhalb der vom Anbieter eingeräumten Entscheidungsfrist die erreichbaren Mitglieder des Hauptausschusses kontaktieren, um von ihnen ein Votum zum Vertragsangebot zu erhalten. Diese Entscheidungen der einzelnen Hauptausschussmitglieder würden bei der Entscheidung des Bürgermeisters berücksichtigt.

 

Hilfsweise würde die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Hauptausschuss möglich sein. Für den Fall, dass die Bindefrist eines Angebotes (wie bisher) weniger als die Mindestladungsfrist für Dringlichkeitssitzungen beträgt, müsste dann der Bürgermeister eine Eilentscheidung treffen, die der Hauptausschuss im Nachgang genehmigen müsste (vgl. § 38 Absatz 4 KV M-V).

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 Die Stadtvertretung übertragt die Entscheidungskompetenz r den Abschluss neuer Stromlieferverträge wie beschrieben auf den Bürgermeister der Stadt Seebad Ueckermünde. Zuvor hat er das Votum aller innerhalb der Frist erreichbaren Hauptausschussmitglieder mündlich bzw. per Mail einzuholen und in seine Entscheidung einzubeziehen.

 

 Die Stadtvertretung übertragt die Entscheidungskompetenz r den Abschluss neuer Stromlieferverträge wie beschrieben auf den Hauptausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde. Kann der Hauptausschuss nicht innerhalb der Bindefrist eines Angebotes für Stromlieferung einberufen werden, so trifft der rgermeister eine Eilentscheidung. Die getroffene Entscheidung bedarf der Genehmigung durch den Hauptausschuss.

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