Drucksache - DS-23/0300

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Auf Grundlage des § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) hlen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Ueckermünde aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren den Stellvertreter des Ortswehrführers. Er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Über die Ernennung sowie über die vorzeitige Entlassung entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Kamerad Mike Carlson wurde am 20. November 2021 auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde zum Ortswehrführer gewählt. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2021 der Wahl einstimmig zugestimmt (vgl. DS-21/0220). Sodann wurde Herr Mike Carlson auf der Grundlage des § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2022, eingegangen bei der Stadt Seebad Ueckermünde per E-Mail am 16. Dezember 2022, erklärte der Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Mike Carlson, seinen vorzeitigen Rücktritt zum 10. Dezember 2022, siehe Anlage. Die Amtszeit und damit das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortswehrführers wäre regulär erst am 02. Dezember 2027 beendet gewesen.

 

Der Antragsteller ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen, wenn er seine Entlassung in schriftlicher Form entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) i.V.m. § 23 Absatz 1 Nr. 4 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), jeweils in der aktuellen Fassung, verlangt. Die Entlassung ist grundsätzlich zu dem Zeitpunkt zu verfügen, zu dem sie der Ehrenbeamte beantragt hat. Herr Mike Carlson ist daher auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde vorzeitig zum 10. Dezember 2022 zu entlassen.

Herrn Carlson ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.

 

Nach § 12 Absatz 9 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, hier des Ortswehrführers, eine Ersatzwahl durchzuführen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Mike Carlson, wird auf eigenen Antrag vorzeitig zum 10. Dezember 2022 abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

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Anlagen

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