Drucksache - DS-23/0303
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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20.02.2023
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.02.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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09.03.2023
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Begründung
Begründung:
Für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest" wurden finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2022 auf Grundlage des Nachtragshaushaltsplanes (vgl. DS-22/0261, Beschluss der Stadtvertretung vom 07.07.2022) in Höhe von 755.000,00 Euro bereitgestellt.
Grundlage für die Anmeldung der Mittel war eine Kostenschätzung des Architekturbüros Roth vom 02.06.2022 über 644.145,82 Euro zuzüglich bereits erbrachter Leistungen für Sicherungsmaßnahmen wegen des aufgetretenen Hausschwammbefalls im Gebäude und Aufwendungen zum Umbau des Freizeitzentrums zur vorübergehenden Nutzung als Kindertagesstätte.
Ausgangspunkt für den damals ausgewiesenen Kostenrahmen waren zudem die bei Begehungen und Besprechungen mit den Planungsbüros im Mai 2022 gemachten Feststellungen und Festlegungen.
Nach Öffnung der Bausubstanz im Gebäude im Zuge des Baufortschritts wurde mehrfach eine Ausbreitung des Hausschwamms festgestellt. Für die fachgerechte Beseitigung mussten in der Folge mehr Mittel aufgewendet werden als ursprünglich angenommen. Kostensteigerungen sind auch mit den Anforderungen an den Brandschutz und für Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Kita-Gebäudes verbunden.
Sukzessive wurden je nach Bautenstand und Ermittlung der erkennbaren Leistungsumfänge für die erforderlichen Gewerke zur Sanierung des Objektes Leistungsverzeichnisse erstellt, Vergabeverfahren durchgeführt und entsprechende Aufträge erteilt.
Um den kontinuierlichen Bauablauf und die schnellstmögliche Fertigstellung der Sanierungsarbeiten nicht zu gefährden, war es zuletzt zwingend erforderlich, im Dezember 2022 weitere Aufträge auszulösen, für die bereits zusätzliche Mittel bereitzustellen waren (vgl. DS-23/0302). Anhand der bisher verausgabten und über Aufträge gebundenen Haushaltsmittel ergab sich ein Finanzbedarf wie folgt:
Ansatz laut Nachtragshaushalt: 755.000,00 Euro
überplanmäßige Auszahlungen bisher: 196.387,85 Euro
gesamt 951.387,91 Euro
Zwischenzeitlich wurden die zu erwartenden Kosten für die Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest" fortgeschrieben. Berücksichtigt wurden vorliegende und notwendige Nachtragsangebote der am Bau beteiligten Unternehmen, höhere Honorarleistungen der Planer wegen gestiegener Baukosten sowie die Kostenberechnung für das noch zu vergebene Los Trockenbauarbeiten. Hiernach ist Stand 18.01.2023 ein Gesamtbedarf für die Fertigstellung der Maßnahme wie folgt absehbar:
Umbau Freizeitzentrum 54.853,66 Euro
Schwammsanierung 197.021,45 Euro
Sanierung 890.095,48 Euro
Baunebenkosten 232.068,16 Euro
gesamt 1.374.038,75 Euro
Im Ergebnis ist noch folgender Mittelbedarf im Wege der überplanmäßigen Auszahlung bereitzustellen:
Gesamtkosten laut Fortschreibung 1.374.038,75 Euro
abzüglich zur Verfügung stehende Mittel 951.387,91 Euro
422.650,84 Euro
noch erforderlich rund 425.000,00 Euro
Diese fehlenden Mittel auf dem Produktkonto 11411.096022, Investitionsnummer 1141122003 (Sanierung Kita Storchennest), können vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, durch Minderauszahlungen aus dem Produktkonto 11411.096022, Investitionsnummer 1141119003 (Inklusion an Schulen), bereitgestellt werden.
Die im Haushalt 2023 für dieses Bauvorhaben eingeplanten Mittel dienen der Gesamtfinanzierung der Maßnahme über mehrere Jahre. Sie können nach dem derzeitigen Planungs- stand voraussichtlich nicht in der beantragten Höhe im laufenden Haushaltsjahr verausgabt werden, hier stehen noch ausreichend Haushaltsreste aus Vorjahren zur Verfügung, welche zuerst zu verbrauchen sind. Gegebenenfalls ist es jedoch erforderlich, Mittel in vergleichbarer Höhe in der Haushaltsplanung 2024 erneut einzustellen.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über zusätzliche (überplanmäßige) Auszahlungen im Finanzhaushalt von 15.001 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall zu entscheiden. Unterhalb des Betrages von 15.001 Euro liegt die Entscheidungskompetenz beim Bürgermeister, oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro bei der Stadtvertretung.
