Drucksache - DS-23/0303

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

r die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest" wurden finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2022 auf Grundlage des Nachtragshaushaltsplanes (vgl. DS-22/0261, Beschluss der Stadtvertretung vom 07.07.2022) in Höhe von 755.000,00 Euro bereitgestellt.

Grundlage für die Anmeldung der Mittel war eine Kostenschätzung des Architekturbüros Roth vom 02.06.2022 über 644.145,82 Euro zuzüglich bereits erbrachter Leistungen für Sicherungsmaßnahmen wegen des aufgetretenen Hausschwammbefalls im Gebäude und Aufwendungen zum Umbau des Freizeitzentrums zur vorübergehenden Nutzung als Kindertagesstätte.

Ausgangspunkt für den damals ausgewiesenen Kostenrahmen waren zudem die bei Begehungen und Besprechungen mit den Planungsbüros im Mai 2022 gemachten Feststellungen und Festlegungen.

Nach Öffnung der Bausubstanz im Gebäude im Zuge des Baufortschritts wurde mehrfach eine Ausbreitung des Hausschwamms festgestellt. Für die fachgerechte Beseitigung mussten in der Folge mehr Mittel aufgewendet werden als ursprünglich angenommen. Kostensteigerungen sind auch mit den Anforderungen an den Brandschutz und für Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Kita-Gebäudes verbunden.

Sukzessive wurden je nach Bautenstand und Ermittlung der erkennbaren Leistungsumfänge für die erforderlichen Gewerke zur Sanierung des Objektes Leistungsverzeichnisse erstellt, Vergabeverfahren durchgeführt und entsprechende Aufträge erteilt.

Um den kontinuierlichen Bauablauf und die schnellstmögliche Fertigstellung der Sanierungsarbeiten nicht zu gefährden, war es zuletzt zwingend erforderlich, im Dezember 2022 weitere Aufträge auszulösen, für die bereits zusätzliche Mittel bereitzustellen waren (vgl. DS-23/0302). Anhand der bisher verausgabten und über Aufträge gebundenen Haushaltsmittel ergab sich ein Finanzbedarf wie folgt:

 

Ansatz laut Nachtragshaushalt:       755.000,00 Euro

überplanmäßige Auszahlungen bisher:      196.387,85 Euro

gesamt          951.387,91 Euro

 

Zwischenzeitlich wurden die zu erwartenden Kosten für die Maßnahme „Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest" fortgeschrieben. Berücksichtigt wurden vorliegende und notwendige Nachtragsangebote der am Bau beteiligten Unternehmen, höhere Honorarleistungen der Planer wegen gestiegener Baukosten sowie die Kostenberechnung für das noch zu vergebene Los Trockenbauarbeiten. Hiernach ist Stand 18.01.2023 ein Gesamtbedarf für die Fertigstellung der Maßnahme wie folgt absehbar:

 

Umbau Freizeitzentrum          54.853,66 Euro

Schwammsanierung         197.021,45 Euro

Sanierung          890.095,48 Euro

Baunebenkosten         232.068,16 Euro

gesamt       1.374.038,75 Euro

 

Im Ergebnis ist noch folgender Mittelbedarf im Wege der überplanmäßigen Auszahlung bereitzustellen:

 

Gesamtkosten laut Fortschreibung    1.374.038,75 Euro

abzüglich zur Verfügung stehende Mittel      951.387,91 Euro

           422.650,84 Euro

noch erforderlich rund        425.000,00 Euro

 

Diese fehlenden Mittel auf dem Produktkonto 11411.096022, Investitionsnummer 1141122003 (Sanierung Kita Storchennest), können vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, durch Minderauszahlungen aus dem Produktkonto 11411.096022, Investitionsnummer 1141119003 (Inklusion an Schulen), bereitgestellt werden.

Die im Haushalt 2023 für dieses Bauvorhaben eingeplanten Mittel dienen der Gesamtfinanzierung der Maßnahme über mehrere Jahre. Sie können nach dem derzeitigen Planungs- stand voraussichtlich nicht in der beantragten Höhe im laufenden Haushaltsjahr verausgabt werden, hier stehen noch ausreichend Haushaltsreste aus Vorjahren zur Verfügung, welche zuerst zu verbrauchen sind. Gegebenenfalls ist es jedoch erforderlich, Mittel in vergleichbarer Höhe in der Haushaltsplanung 2024 erneut einzustellen.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über zusätzliche (überplanmäßige) Auszahlungen im Finanzhaushalt von 15.001 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall zu entscheiden. Unterhalb des Betrages von 15.001 Euro liegt die Entscheidungskompetenz beim Bürgermeister, oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro bei der Stadtvertretung.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 425.000,00 Euro für die Durchführung und den Abschluss der Maßnahme Sanierung der Kindertagesstätte Storchennest" wird zugestimmt.

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