Drucksache - DS-23/0306

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Der Versorger E.ON hat den Stromlieferungsvertrag mit der Stadt Seebad Ueckermünde zum 31.12.2022 gekündigt. Seit dem 01.01.2023 ist die Stadt Seebad Ueckermünde durch die Grundversorgung der E.ON abgesichert.

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 die Entscheidungskompetenz für den Abschluss neuer Stromlieferungsverträge auf den Bürgermeister unter Einbeziehung der Entscheidungen der Hauptausschussmitglieder übertragen (vgl. Drucksache DS-22/0297). Dieser Beschluss sollte ermöglichen, dass der Bürgermeister bei Angeboten mit sehr kurzer Bindefrist (wenige Stunden bis maximal zwei Tage) handlungsfähig ist.

Die Verwaltung hat sich nunmehr dazu entschieden, die Stromlieferungsverträge für die städtischen Verbrauchsstellen inklusive Straßenbeleuchtung für die Jahre 2023/2024 auszuschreiben. Die geschätzten Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitspreises (46,94 ct/kWh netto) des Grundversorgers bei einem anzunehmenden Jahresverbrauch von rund 950.000 kWh auf jährlich 445.930,00 Euro netto.

Gemäß des EU-Vergaberechtes sind unter Beachtung des Schwellenwertes 2022/2023 (Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 215.000 Euro) die Lieferleistungen europaweit auszuschreiben. Die Lieferleistungen sollen in zwei Lose (Los 1 Straßenbeleuchtung der Stadt Seebad Ueckermünde, Los 2 Annahmestellen der Stadt Seebad Ueckermünde) aufgeteilt und gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird der größtmögliche Bieterkreis erreicht. Unter Einhaltung der gesetzlichen Ausschreibungsfristen könnten die Stromlieferungsverträge mit Wirkung vom 01.05.2023 abgeschlossen werden.

 

Gemäß § 5 Absatz 5 b) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde beschließt der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art von Ausschreibungen nach VgV/VOB/ UVgO ab einen bestimmten Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen von 25.001 Euro bis 250.000 Euro. Wegen der oben dargestellten geschätzten Kosten/Jahr ist im vorliegenden Fall die Stadtvertretung entscheidungszuständig.

Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Geschäften für Dritte oder wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte von 25.001 bis 50.000 Euro. Der Wert der abzuschließenden Stromlieferungsverträge übersteigt die genannte Wertgrenze. Somit obliegt die Entscheidung über den Abschluss der Verträge ebenfalls der Stadtvertretung.

Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens soll dem Bürgermeister jedoch zugleich die Ermächtigung erteilt werden, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VgV zu erteilen und die entsprechenden Stromlieferungsverträge abzuschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der europaweiten Ausschreibung der Leistung „Stromlieferungsverträge Stadt Seebad Ueckermünde 2023/2024 im offenen Verfahren wird zugestimmt.
  2. Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren die entsprechenden Verträge abzuschließen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Lieferleistungen sind im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel vorhanden. Für das Finanzplanungsjahr 2024 wurden Haushaltsmittel angezeigt.

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