Drucksache - DS-22/0299

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Stadt Seebad Ueckermünde ist gemeinsam mit sieben weiteren Gebietskörperschaften und einem Unternehmen Gesellschafterin der OAS, Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH. Die Gesellschaft wurde gegründet, um die Arbeitsgelegenheiten (umgangssprachlich = Ein-Euro-Jobber), die das Jobcenter zur Aufstockung der Hartz-IV-Beiträge im Gebiet der Gesellschafter anzubieten hat, zu organisieren, abzurechnen und zu betreuen. Zu Beginn hatte die Gesellschaft über 1000 Arbeitsgelegenheiten zu betreuen und machte aus Effektivitätsgründen durchaus Sinn.

Zwischenzeitlich hat sich der Arbeitsmarkt glücklicherweise entschärft, sodass die Zahl der Arbeitsgelegenheiten sehr stark rückläufig ist. Für das Jahr 2023 sind nur noch etwa 110 Arbeitsgelegenheiten für den Gesamtbereich der OAS vorgesehen. Die für die OAS gezahlten Pauschalen reichen nicht aus, um nicht defizitär zu werden. Somit ist für den Wirtschaftsplan 2023 vorgesehen, dass die Gesellschafter einen Zuschuss zahlen müssen, um die OAS zu finanzieren.

Das würde auch für die Zukunft so sein. Damit wäre die Gesellschaft dauerhaft defizitär. Deshalb wurde unter den Gesellschaftern auf der letzten Versammlung am 15.12.2022 besprochen, dass die Gesellschaft zum Jahresende 2023 aufgelöst werden soll und jede Kommune die wenigen zur Verfügung stehenden Arbeitsgelegenheiten selbst in das jeweilige System integriert und erbringen zusätzliche Leistungen. Voraussichtlich sind dies für Ueckermünde 5 Personen für Ueckermünde-Ost, vier bis fünf Personen für die Altstadt, zwei Personen für den Hafen, eine Person für den Schlosshof und vier Personen für den Tierpark. Die Pauschalen für die Betreuung und Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten in Höhe von ca. 200 EUR/Person im Monat würden dann direkt an die Träger gezahlt. Für unsere Stadt ist die Integration machbar.

Die anderen Gesellschafter äußerten sich ähnlich. Das Jobcenter hat Hilfe bei der Antragstellung und Abrechnung angeboten.

Der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft zum Jahresende muss bis Ende März 2023 getroffen werden, da einige Mitarbeiter längere Arbeitsverträge haben und entsprechende Kündigungsfristen zu beachten sind. Eine Gesellschafterversammlung zum Thema ist für den 16.03.2023 vorgesehen.

Dazu ist es notwendig, dass alle zuständigen Gremien in den einzelnen Gesellschafterorganen einer Auflösung zum 31.12.2023 zugestimmt haben und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung somit autorisiert sind, diesen Beschluss herbeizuführen.

Sollte die entsprechende Mehrheit in der Gesellschafterversammlung vorhanden sein, wird der Geschäftsführer beauftragt, die Auflösung der Gesellschaft in die Wege zu leiten. Da Vermögen in Form von Gebäuden, Flächen, Arbeitsmaterialien und Fahrzeugen vorhanden ist, wird davon ausgegangen, dass es zum Ende des Jahres keine negative Bilanz für die OAS geben wird und ein finanzieller Forderungsausgleich seitens der Gesellschafter entfallen kann.

Sollte es in der Gesellschafterversammlung am 16.03.2023 nicht zu einem bindenden Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft kommen, möge die Stadtvertretung auch die Punkte 3 – 6 des Beschlusses zu beschließen, um dann als Stadt Ueckermünde einen Weg für die vorhandenen Gesellschaftsanteile in Höhe von 600,00 EUR im Rahmen eines Verkaufes oder einer fristlosen Kündigung zu finden.

 

 

Gesellschafter und deren Anteile an der OAS:

Landkreis Vorpommern-Greifswald 5.750 EUR

Stadt Eggesin 7.700 EUR

Stadt Pasewalk 13.400 EUR

Stadt Torgelow 11.000 EUR

Stadt Seebad Ueckermünde 600 EUR

Amt Löcknitz/Penkun 10.250 EUR

Amt Uecker-Randow-Tal 700 EUR

GSG Götz 2.600 EUR

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung Ueckermünde stimmt einem Beschluss der Gesellschafterversammlung der OAS-Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH zur Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2023 zu.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Ueckermünde wird beauftragt, die entsprechende Erklärung in der Gesellschafterversammlung der OAS abzugeben.

 

  1. Für den Fall, dass es nicht zu der unter Z. 1 genannten Beschlussfassung kommt, beschließt die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde den Verkauf ihrer Stammeinlage im Nennbetrag von 600 Euro.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Ueckermünde wird beauftragt, entsprechende Verkaufsverhandlungen einzuleiten.

 

  1. Für den Fall, dass es aus irgendeinem Grund nicht zum Verkauf des Gesellschaftsanteils kommt, beschließt die Stadtvertretung den Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2004 außerordentlich zu kündigen.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Seebad Ueckermünde wird beauftragt, eine entsprechende Kündigungserklärung abzugeben.

 

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