Drucksache - DS-23/0327
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrskonzept für die Innenstadt, temporäre Absenkung der Elektropolleranlage in der Ueckerstraße (Testphase)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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13.06.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Begründung
Begründung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2021 mehrheitlich die temporäre Absenkung der Elektropolleranlage in der Ueckerstraße zu folgenden Zeiten für eine Testphase von einem Jahr beschlossen (vgl. DS-21/0214):
April bis Oktober täglich 08:00 bis 10:00 Uhr
18:00 bis 20:00 Uhr
November bis März täglich 08:00 bis 20:00 Uhr
Die Durchfahrung sollte nach bisheriger Beschlusslage nur in einer Richtung von Ost nach West möglich sein.
Vor Umsetzung des Beschlusses war ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen an den Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Mit Schreiben vom 18.01.2022 verwies der Landkreis auf einen fast gleich lautenden Antrag zur temporären Absenkung der Polleranlage aus dem Jahr 2008, der mit Datum vom 23.10.2008 abgelehnt wurde. Zur neuen Beurteilung waren aktuelle Verkehrszählungen erforderlich. Diese wurden im Jahr 2022 durchgeführt. Der erste Verkehrsdatenerfassungszeitraum vom 23. bis 29. Juni 2022 wurde bei Normalzustand mit geschlossener Polleranlage aufgezeichnet. Eine Benutzung der Elektropolleranlage war nur den Erlaubnisnehmern gestattet. Der zweite Erfassungszeitraum fand vom 22. bis 28. September 2022 bei temporärer Öffnung der Anlage zu den o.a. Zeiten statt.
Mit Schreiben vom 23.03.2023 teilte der Landkreis Vorpommern-Greifswald nach Auswertung der Zählergebnisse mit, dass sich grundsätzlich inhaltlich an der im Schreiben vom 23.10.2008 hinsichtlich des ähnlich lautenden Antrages dargelegten Auffassung nichts geändert habe, insbesondere vor dem Hintergrund der eventuell zu erwartenden Konflikte zwischen motorisiertem Verkehr und Radfahrern und Fußgängern sowie dem Anstieg der Belastungen für die Anwohner im Innenstadtbereich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Weiter heißt es von Seiten des Landkreises, dass auf Grund der Komplexität der Entscheidung und deren Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmer auf der einen Seite und der betroffenen Anwohner sowie der berechtigten Sicherheitsinteressen der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) auf der anderen Seite der Antrag auch mit der oberen Straßenverkehrsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern erörtert wurde. Die obere Straßenverkehrsbehörde teilt dabei die Auffassung, dass die beabsichtigte Pollerregelung nicht zur Belebung der innerstädtischen Geschäfte beitragen dürfte, zumal die Parkmöglichkeiten in der Ueckerstraße ohnehin begrenzt sind. Für Innenstadtverkehre mit längerer Verweildauer würde aus Sicht der Verkehrsbehörde ohnehin der an der Stadtperipherie gelegene Parkplatz Am Ueckerdamm genutzt werden.
Insbesondere die vorgesehene tägliche Öffnung der Elektropolleranlage in der Zeit zwischen 08:00 und 10:00 Uhr erschließt sich der Verkehrsbehörde im Zusammenhang mit der „Stärkung des innerstätischen Einzelhandels“ vor dem Hintergrund, dass eine große Anzahl an Geschäften erst um 10:00 Uhr öffnet, nicht. In diesem Fall scheint der Wunsch einiger Verkehrsteilnehmer, den relativ kurzen Umweg über die Pfarrwiesenallee zu meiden, im Vordergrund zu stehen. Von diesen Verkehrsteilnehmern dürfte allerdings eine Innenstadtbelebung im beabsichtigten Sinne nicht zu erwarten sein.
Sofern die geplante und durch die Stadtvertretung Ueckermünde beschlossene konzeptionelle Änderung in Bezug auf die Verkehre in der Ueckerstraße Rückhalt bei der anliegenden Wohnbevölkerung sowie der Wohnbevölkerung benachbarter und gleichermaßen durch die Neuregelung betroffenen Straßen findet, würde es die Verkehrsbehörde jedoch für zweckmäßig halten, wenn eine temporäre Öffnung für Durchgangsverkehre sowohl in Ost-West- als auch in West-Ost-Richtung erfolgen würde - gestützt auf die Feststellung im Rahmen der Verkehrsdatenerfassung hinsichtlich der hohen Anzahl an Verkehrsverstößen bei nur einer gestatteten Fahrtrichtung.
Schließlich bat der Landkreis um Einschätzung der Stadt zu der vorgeschlagenen versuchsweisen Verkehrsführung im Zusammenhang mit der temporären Öffnung zu den o.a. Zeiten mit Durchfahrtsmöglichkeit in beide Richtungen. Vor diesem Hintergrund ist ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich, der die Entscheidung vom 05.11.2021 dahingehend ändert.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Stadtvertretung beschließt die temporäre Absenkung der Elektropolleranlage in der Ueckerstraße für eine Testphase von einem Jahr mit der Durchfahrtsmöglichkeit in beiden Fahrtrichtungen zu folgenden Zeiten:
April bis Oktober täglich 08:00 bis 10:00 Uhr
18:00 bis 20:00 Uhr
November bis März täglich 08:00 bis 20:00 Uhr
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderliche Beschilderung in Abstimmung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen.
