Drucksache - DS-23/0328
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Straße Bornkamp und zur Einwerbung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V), Wahl der Vergabeart für die Vergabe von Planungsleistungen, Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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13.06.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.06.2023
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Begründung
Begründung:
Viele Straßen in den landwirtschaftlich oder touristisch geprägten Rand- und Küstenbereichen des Gemeindegebietes der Stadt Seebad Ueckermünde, insbesondere in Berndshof und Bellin, aber auch die Wege nach Zarowmühl oder zum Neuendorfer Hafen konnten in den vergangenen Jahren mit Fördermitteln gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) ausgebaut werden.
Die circa 300 m lange marode Asphaltstraße zum Bornkamp muss dringend saniert werden. Die Asphaltstraße zum Bornkamp beginnt an der Landesstraße L 31 nach Meiersberg/Heinrichshof und endet als Sackgasse auf Privatflächen im Wendehammer des Bornkamps. Der Asphalt ist brüchig und gerade im Stadtwaldbereich durch sehr starke Unebenheiten gekennzeichnet.
In Abstimmung mit den Anwohnern des Bornkamps soll der notwendige neue Wendehammer am Ende des städtischen Straßenflurstückes geplant werden. Da der städtische Straßenabschnitt am Beginn der Hausbebauung endet, wird somit im nordöstlichen Bereich der Fahrbahn für die Errichtung des neuen Wendehammers Grunderwerb oder der Tausch eines Flurstückes erforderlich werden. Der Eigentümer signalisierte bereits seine Bereitschaft dazu.
Für bestehende Beleuchtung müssen dringend die Masten und Leitungen erneuert werden. Die Mastaufsätze wurden bereits im Zuge der LED-Umstellung erneuert. Es ist geplant, die Straße grundhaft als Asphaltstraße zuzüglich beidseitigen Bankettstreifen zu erneuern und eventuell eine Alleenpflanzung anzulegen.
Für die Maßnahme können Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) eingeworben werden. In den städtischen Haushalt für das Jahr 2023 sind Mittel in Höhe von 35.000 Euro für die Planung des Vorhabens eingestellt worden.
Entsprechend dem Zuwendungsrecht der Förderrichtlinie ILERL M-V muss für die Planungsleistungen vor Abschluss eines Vertrages eine freihändige Vergabe durchgeführt werden. Es sind mindestens drei Bieter zur Abgabe eines Planungsangebotes für die stufige Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 und der Leistungsphasen 4 bis 9 aufzufordern. Mit den notwendigen Unterlagen der Leistungsphasen 1 bis 3 kann bis zum 31. August 2023 der Förderantrag beim Landkreis Vorpommern-Greifswald eingereicht und somit eine Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten eingeworben werden. In den städtischen Haushalt 2024 müssen dann die noch notwendigen Planungs- und Baumittel für den Ausbau der Straße Bornkamp eingestellt werden.
Die bisherige Kostenschätzung aus dem Sachgebiet Tiefbau liegt bei insgesamt 312.000 Euro (Stand Juli 2022) und ist durch die durchzuführenden Planungen entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Straße Bornkamp zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermittel für das Projekt einzuwerben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistungen für den Straßenbau im Rahmen der Freihändigen Vergabe auszuschreiben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227 kB
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