Drucksache - DS-23/0329

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) finden Schöffen- und Jugendschöffenwahlen statt. Die Schöffen (Haupt- und Hilfsschöffen) für die Erwachsenengerichte werden vom zuständigen Schöffenwahlausschuss aus einer Vorschlagsliste gewählt, die entsprechend § 36 Absatz 1 GVG von der Gemeinde gestellt wird. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich.

Die in der Anlage aufgeführten Personen wurden nach entsprechender Prüfung der Voraussetzungen bezüglich der Ausübung des Ehrenamtes eines Schöffen für die Erwachsenengerichte auf die Vorschlagsliste gesetzt. Es wurde insbesondere geprüft, ob die vorzuschlagenden Personen die Anforderungen an die Person hinsichtlich der Ausübung eines Schöffenamtes erfüllen und sie entsprechend für die Ausübung des Ehrenamtes geeignet sind.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl wird in der vorliegenden Fassung die Zustimmung erteilt.

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Anlagen

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