Drucksache - DS-23/0331
Grunddaten
- Betreff:
-
Versetzung eines Werbeschildes auf dem Strandparkplatz an einem Alternativstandort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Fraktion CDU/FDP/FW
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.06.2023
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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13.06.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Bereit
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung am 03.03.2022 wurde der Standort eines Werbeaufstellers auf dem Strandparkplatz thematisiert. Auch in weiteren Sitzungen des Hauptausschusses, letztmalig am 23.05.2023, wurde dieser Sachverhalt thematisiert.
Auch wenn die Entscheidungen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren für den Werbeaufsteller im Rahmen der Hauptsatzung durch den Bürgermeister getroffen werden durften und diese Entscheidung auch rein rechtlich nicht zu beanstanden ist, wurden der Bürgermeister und die Verwaltung am 03.03.2022 eindeutig darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Entscheidung nicht durch die Stadtvertretung getragen wird.
Die Verwaltung wurde durch die Stadtvertretung mehrheitlich beauftragt, mit der Firma Uckerstrom und der UWG mbH Gespräche zu einer Standortänderung zu führen. Alternativstandorte wurden ebenfalls benannt.
Auch wenn die Unternehmen Uckerstrom und UWG mbH – Hier handelt es sich um ein städtisches Unternehmen! – keine Veranlassung sehen, den Standort des Werbeaufstellers zu ändern, besteht nach wie vor durch die Fraktion CDU/FDP/Freie Wähler Handlungsbedarf für eine Standortänderung.
Die für die Beantragung einer geänderten Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungsunterlagen müssten zudem nicht erneut erarbeitet werden, da die vorhandenen Unterlagen, bis auf einen geänderten Lageplan genutzt werden könnten. Der entsprechende Antrag zur Änderung der Baugenehmigung kann durch die Verwaltung selbst gestellt werden. Die Arbeiten zur Umsetzung sollten aus Kostengründen durch den städtischen Bauhof ausgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, für den Werbeaufsteller der Unternehmen Uckerstrom und UWG mbH eine Änderung der Baugenehmigung für den Alternativstandort zu beantragen und den Werbeaufsteller dementsprechend umzusetzen. Den Unternehmen ist die Entscheidung der Stadtvertretung Ueckermünde mitzuteilen. Die Kosten für die Umsetzung trägt die Stadt Seebad Ueckermünde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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585,1 kB
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