Drucksache - DS-23/0318

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung: Gemäß der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung SchulKapVO M-V) vom 27. Mai 2021 legt der Schulträger fest , welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden.

Die Aufnahmekapazität wird für die Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweiligechstzahl an Schülerinnen und Schülern sowie die maximale Anzahl der Lerngruppen aus. Sie ist so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren personellen, räumlichen, sächliche und fachspezifischen Ressourcen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.

Die jeweilige Nutzung der Räume wird durch das Schulprogramm der Regionalen Schule Ehm Welk bestimmt. In Anlehnung an die Schulkapazitätsverordnung SchulKapVO M-V § 3 Abs. 3 orientiert sich die Stadt Seebad Ueckermünde an einer Fläche von durchschnittlich 1,9 m² je Schülerarbeitsplatz als Minimalfläche. Grundsätzlich sind auf Grund der Raumgröße in den Klassen nicht mehr als 28 Schülerinnen und Schüler zu unterrichten

Die Nutzung der Unterrichtsräume wurde mit der Schulleiterin abgestimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss: Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) in der aktuellen Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 30. Juni 2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule Ehm Welk Ueckermünde in Trägerschaft der Stadt Seebad Ueckermünde erlassen (siehe Anlage 1).

 

 

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Anlagen

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