Drucksache - DS-23/0339

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Bundesregierung plant, in den nächsten Wochen ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Kommunen verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, um den CO²-Ausstoß bei der Beheizung von Gebäuden zu mininieren. Ziel dieser Wärmeplanung ist es ebenso, dass Hausbesitzer und Betriebe sich langfristig daran orientieren können, um zu sehen, welche Wärmemedien (z. B. Fernwärme) in einem bestimmten Teilbereich der Stadt angeboten werden.

 

Nach ersten Informationen war diese Wärmeplanung für Kommunen bis 10000 Einwohner nicht verpflichtend, im neuen Gesetzentwurf ist allerdings auch eine Verpflichtung dieser Kommunen festgeschrieben.

 

Nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, Förderschwerpunkt 4.1.11, ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung förderfähig, wenn sie nicht verpflichtend vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, möchten wir gern die Förderung in Höhe von 90 % bei Antragstellung bis 31.12.2023 in Anspruch nehmen. Die Gesamtkosten der Wärmeplanung, die über einen Dienstleister gemeinsam mit der Stadt erstellt wird, belaufen sich auf voraussichtlich 130.000 Euro. Der zeitliche Ablauf soll so bemessen sein, dass beginnend mit dem 1. März 2024 innerhalb eines Jahres die Wärmeplanung erarbeitet und durch die Stadtvertretung verabschiedet wird.

 

Die Wärmeplanung wäre auch für unsere eigene Wohnungsbaugesellschaft eine wichtige Grundlage weiteren Handelns, denn als ein Ergebnis wird ein weiterer Ausbau des Fernwärmenetzes untersucht. Damit wäre für die UWG ein erweitertes Handlungsfeld gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, für die Stadt Seebad Ueckermünde eine kommunale Wärmeplanung aufstellen zu lassen.

 

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